Steuerklassenwechsel für getrennt Lebende

vom 03.09.2011, 20:09 Uhr

Sobald man verheiratet ist, gibt es ja meines Wissens 3 oder 4 verschiedene Steuerklassen-Modelle welche man dann auf sich übertragen lassen kann. Wie sieht es denn jedoch bei verheirateten, aber getrennt Lebenden Ehepartnern aus? Muss oder sollte man diesen Umstand umgehend dem Finanzamt mitteilen? Gibt es hierfür eventuelle Schonfristen? Ich habe schon vor ein paar Wochen deswegen einmal beim Finanzamt angerufen und mir eine ziemliche Abfuhr eingehandelt. Sinngemäß hieß es da, man sei nicht für steuerberatende Auskünfte zuständig.

Nun muss ich ja sicherlich nicht gleich einen Steuerberater einschalten und frage deswegen mal gern im Forum. Wie genau sehen denn diesbezügliche Meldefristen bei einer Trennung aus? Zur Info, wir verdienen beide mit ca. 1500€ ziemlich das selbe. Welche Faktoren spielen bei einer eventuellen Neufestsetzung der Steuerklasse noch eine Rolle? Wo gibt es eine seriöse und möglichst kostenlose Beratung?

» specki » Beiträge: 291 » Talkpoints: 178,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Schau mal auf www.wikipedia.de. Dort findest Du eine Aufstellung der verschiedenen Lohnsteuerklassen. Daraus kannst Du erkennen, dass dauernd getrennt lebende Ehepartner in Steuerklasse 1 einzustufen sind. Das solltest Du auch schleunigst beim Bürgerbüro angeben.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Im Jahr der Trennung kann die Steuerklasse beibehalten werden. Also wenn man als Ehepaar die 4/4 eingetragen hat, dann bleibt diese bis zum 31.12. des Trennungsjahres auch bestehen. Danach muss gewechselt werden. Meldet man das nicht, wobei da oftmals der Gang zum Einwohnermeldeamt ausreicht, kann das recht teuer werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



specki hat geschrieben:Wo gibt es eine seriöse und möglichst kostenlose Beratung?

Ich bin gerade frisch geschieden und weiß, das man während des Trennungsjahres anders eingestuft werden kann, sobald beide ehemaligen Partner berufstätig sind, aber wenn die Frau z.B. nicht arbeitet, kann man die Steuerklassen auch während des Trennungsjahres beibehalten und erst danach abändern lassen. Nach einem rechtskräftigen Scheidungsurteil muss man allerdings die Steuerklasse umändern.

Man kann die Steuerklasse einfach beim Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde umändern und es geht bei uns sogar auf telefonischem Wege, seitdem die Lohnsteuerkarten nicht mehr auf Papier ausgegeben werden.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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