Adressensammler eine wirklich legale Tätigkeit?
@SuperGrobi: In Mecklenburg Vorpommern haben die Richter schon so entschieden, dass die sogenannten Adressensammler wegen Hausfriedensbruch bestraft wurden. In unseren Bundesland war ist ist diese Tätigkeit noch extrem verbreitet. Aber wir sind ja auch die sogenannten neuen Bundesländer, da ist es mit dieser Art der Tätigkeit für manche Gegenden die einzige Möglichkeit an Arbeit zu kommen.
Hier hat man nun die rechtliche Grauzone anders definiert. Ich finde allerdings zu recht, denn Adressensammler mit einen nachvollziehbaren Grund haben es bei ihrer Arbeit doppelt schwer.
Dass ein Richter so entschieden hat, heißt nicht, dass in dem Bundesland andere Gesetze gelten, es handelt sich hier einfach um Einzelfallentscheidungen. Und Richter können nun mal frei urteilen. Und jetzt frage ich noch mal: Nenne mir bitte diese Quelle, ich würde mir das Urteile gerne selbst mal genau durchlesen.
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