Kann man online ausgedruckte Auszüge auch verwenden?
Ich muss beim ausfüllen der Anwaltskostenbeihilfe auch nachweisen wie viel Guthaben ich auf den einzelnen Konten habe. Reicht da auch wenn ich diese Belege online ausdrucke und beilege, oder müssen es direkte Kopien von den Auszügen am Automaten sein?
Soweit ich das weiß sind die online ausgedruckten Ausdrucke denen am Automaten ebenbürtig. Auch ich habe dieses Verfahren für mich ausgewählt da es doch sehr aufwendig ist, jeden Monat zum Automaten zu rennen, um den neuen Ausdruck zu besorgen. Auch musste ich schon mal einen Ausdruck nachweisen. Hier hat mir der aus dem Netz vollkommen gereicht.
Ich bin seiner Zeit sogar noch weiter gegangen, ich habe meine Kontoauszüge einfach per Mail eingereicht. Wenn dies bei der deutschen Arbeitsagentur bereits 2005 funktioniert hat, denke ich doch dass auch andere Einrichtungen dazu in der Lage sind.
Diese Belege, die du einfach ausdrucken kannst, reichen selbstverständlich auch. Denn einige Leute können am Kontoauszugsdrucker gar keine Kontoauszüge mehr ziehen, sondern bekommen diese nur noch online. Auf den Auszügen ist ja schließlich keine Unterschrift oder so.
Online Kontoauszüge ungültig / gültig?
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