Wie geliehenes Geld wieder zurück holen?

vom 07.01.2008, 00:40 Uhr

Hm, das ist ja auch vor allem deshalb alles andere als schön, weil du dieser Person ja offensichtlich sehr stark vertraut hast. Und dann so enttäuscht zu werden ist schon hart.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem als Kind, damals ging es um 10 Mark ;-) as war aber für mich damals sehr viel und ich musste der "so genannten" Freundin" dann 2 Jahre hinterherlaufen, ehe ich es bekommen habe. Nur weil ich sie mal durch Zufall in der Stadt getroffen habe, habe ich gesagt, dass ich das Geld jetzt auf der Stelle haben will und dann habe ich es bekommen. Na ja gut, aber das war ja irgendwie auch noch was Anderes damals.

Jedenfalls denke ich auch, das mit dem Anwalt ist abhängig davon, um wieviel Geld es geht. Sonst ist der Anwalt am Ende teurer als als andere. Und immer wieder anrufen, nerven, zu ihr hingehen hilft nicht? Sonst hätte ich leider auch keine andere gut Idee. :(

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» Grooovegirl » Beiträge: 3409 » Talkpoints: 11,54 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn du es ihr geliehen hast, bekommst du das nach §598 ohnehin nicht wieder 8) Demnach ist der Verleiher einer Sache nämlich dazu verpflichtet, die Sache unentgeltlich zu gestatten.

Wenn du Geld privat und zinsfrei verleihst, solltest du trotz allem demnächst ein Schriftstück anfertigen, hübsch mit Unterschriften, Datum und so weiter. Auch reicht ein Zeuge, der beim mündlichen Vertrag dabei ist. Sprich eine möglichst neutrale Person, die bezeugen kann, dass A B Geld für so und so viele Monate Geld im Wert von XY€ borgt und diese zurückgezahlt werden in raten oder ganz. Somit bist du abgesichert. Nicht umsonst haben die Banken so enorme Vorschriften und so einen Papierstapel.

Mal im Ernst. Das Problem wird wirklichsein, dass du nichts schriftliches vorliegen hast. Zeugen wird es für die Geldübergabe vermutlich auch nichtgeben nehme ich an. Somit ist es natürlich ein leichtes zu behaupten für sie, dass sie nie Geld bekommen hat. Aussage gegen Aussage. Aber ich denke nicht, dass du vorhast oder das Geld ausgeben willst sie zu verklagen. Reden hilft vermutlich auch kein Stück.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Na ja aber wenn es eine wirklich gute Freundin war, dann kommt man sich doch auch doof vor, wenn man dann
ein Schriftstück aufsetzt, auf dem sie unterschreiben muss. Zumindest zum damaligen Zeitpunkt dachte der Threadersteller ja noch, dass das ganze auf Vertrauensbasis funktioniert. Aber hinterher ist man ja immer schlauer.

Ich habe auch Freunde, denen würde ich blind vertrauen und auch kein Schriftstück aufsetzen (okay, kommt vielleicht auch auf die Summe an) aber es gibt auch welche, denen würde ich nicht ganz so gut vertrauen. Denen würde ich aber auch von Vornherein nichts leihen.

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» Grooovegirl » Beiträge: 3409 » Talkpoints: 11,54 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Sicher kommt man sich da komisch vor, aber wenn es eine gute Freundin ist, versteht sie das auch. Ansonsten kann sie sich das Geld eben woanders leihen. Da kann man denke ich schon ein bischen Verständnis verlangen. Es ist ja wirklich nicht selten ,dass die Freundschaft daran zerbricht, weil A B das Geld nicht wieder gibt. Ich denke so ein Vertrag wirkt zum bischen partiell dem entgegen.

Bei 50 € macht man das vielleicht noch nicht, aber bei höheren Summen empfehle ich das in jedem Fall. Aber raten kann man eigentlich nur: Leihe nie einem guten Freund Geld, wenn du ihn behalten möchtest.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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