Garantie bei einer Kamera - Gilt sie?

vom 13.03.2011, 21:57 Uhr

Ich habe eine Kamera von Kodak. Es ist die Kodak Playsport ZX3. Das Teil ist schon klasse. In der Beschreibung der Kamera steht, dass sie einen Sturz von 1,5 Metern locker übersteht. Als ich sie aufgeladen hatte, ging sie nicht mehr an. Aus Versehen ist sie mir dann heruntergeflogen. Die Höhe war aber ungefähr nur 20 Zentimeter. Danach ging die Kamera kurz an, das Display flackerte und ab diesem Moment war sie nie wieder angegangen.

Nun habe ich die Kamera eingeschickt, weil ich ja noch Garantie auf sie habe. In den Garantierichtlinien steht, dass die Garantie nicht gilt, wenn man der Kamera von aussen Schaden zugefügt hat. Doch ist das bei mir so? Sie ist mir ja aus 20 Zentimetern heruntergefallen. Eigentlich muss sie ja einen Sturz aus 1,5 Metern standhalten. Bekommen ich eine neue Kamera oder muss ich die Reparatur bezahlen?

» daniel.2702 » Beiträge: 33 » Talkpoints: 0,80 »



Ich habe mich ehrlich gesagt auch schon gefragt, wie es mit der Garantie bei stoßfesten Geräten aussieht. Einerseits können sie dir sagen, dass die Kamera sicher tiefer gefallen ist, als du angegeben hast. Damit haben sie jedoch wahrscheinlich einen Kunden verloren, und sicher nicht ihren ersten. Doch normalerweise müssten sie die Kamera ohne weiteres reparieren oder ersetzen, da du ja nicht die Schuld daran hattest.

Normalerweise hast du ja einen Art Garantieschein, den du mit der Kamera mit einschicken musst. Wenn du sicher nichts bezahlen müssen willst, gibt es meist die Option "Ich übernehme keine Kosten für die Reparatur". Da müssen sie dann schon einen sehr guten Grund haben, die Kamera nicht zu reparieren oder sie antworten dir, welchen Betrag du zahlen müsstest.

Ich hoffe, dir ein bisschen geholfen zu haben und wünsche dir viel Erfolg mit dem Garantieablauf!

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» _Stefan_ » Beiträge: 374 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das ist eine schwierige Frage. In der Werbung heißt es bestimmt nur das sie kleine Stürze überstehen sollte. Ich denke nicht, das dies im Garantiefall gilt. Ich würde allerdings auch nicht sagen, das sie runtergefallen ist. 20 Zentimeter sollte sie dann eigentlich sowieso überstehen. Sollte es Nachfragen geben, dann würde ich nicht zugeben, das die Kamera runter gefallen ist.

» SubAce » Beiträge: 532 » Talkpoints: 0,30 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das ist natürlich Interpretationssache, jedoch gilt natürlich auch, was in der Beschreibung der Kamera als Eigenschaft aufgezeichnet ist. Ein Fallhöhe von 1.50 m heißt für mich, die Kamera funktioniert danach noch, aber natürlich ist der ein oder andere Kratzer oder eine Delle zu erwarten. Die Garantieeinschränkung in Hinsicht auf den von Außen zugefügten Schaden, interpretiere ich eher so, dass es auf das "zugefügt" ankommt. Und das würde Absicht unterstellen, also ein aktives Zutun. Du hast aber nicht absichtlich die Kamera auf den Boden geworfen, sie ist dir entglitten. Am Schadenbild wird man leicht erkennen können, aus welcher Höhe die Kamera ungefähr gefallen ist. Bei 20 cm wird äußerlich nicht viel passiert sein. Insofern wäre dann deine Aussage auch glaubhaft.

Ob du ein neues Gerät bekommst oder eine Reparatur, das hängt von den Garantiebedingungen und dem Schaden ab. Erwarte kein Neugerät und wenn durch den Sturz Kratzer am Gehäuse sind, wird das vermutlich auch nicht unter die Garantie fallen, denn das ist bei einem Sturz oder Fall zu erwarten und hinzunehmen.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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