Wie unterschreibt man richtig

vom 12.03.2011, 21:09 Uhr

Hallo,
als ich vor ca. einem Jahr meinen Führerschein beantragt habe musste ich ihn natürlich unterschreiben. Nachdem ich nur mit meinem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben meines Nachnamen unterschrieben hatte, wurde ich nochmal auf das Amt gerufen, damit ich noch einmal richtig mit dem Nachnamen unterschreibe. Das sei laut des Mitarbeiters nötig damit die Unterschrift gültig ist.

Auf meinem Personalausweis habe ich allerdings genauso unterschrieben und dazu hat noch keiner etwas gesagt. Jetzt weiß ich nicht, ob man nun mit dem Nachnamen unterschreiben muss oder nicht. Es gibt ja auch Leute die einfach nur mit einem bestimmten Zeichen oder nur 2 Buchstaben unterschreiben und diese Unterschriften sind dann ja auch gültig. Wie sieht es da rechtlich aus? Ist irgendwo festgelegt, wie eine Unterschrift aussehen und was in dieser Enthalten sein muss?

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Du hast deinen Personalausweis nur mit deinem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben deines Nachnamens unterschrieben? Dann hat in der Behörde aber jemand geschlafen! Der Vorname alleine ist nie ausreichend, der Nachname hingegen schon.

Max M. würde als Unterschrift nicht reichen, M. Mustermann jedoch schon, auch nur der Nachname ist ausreichend. Jedenfalls dann, wenn nicht explizit Vor- und Nachname verlangt werden.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main sind meistens drei lesbare Buchstaben ausreichend, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Es reicht ein Schriftzug, der die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnet.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo,
also ist die Unterschrift meines Personalausweises ungültig, wenn ich dich richtig verstanden habe. Ist der Personalausweis jetzt auch ungültig und sollte ich einen neuen machen oder geht das so in Ordnung, da es ja nicht mein Fehler war?

Ich kenne aber Leute, die noch nicht einmal mit einem Buchstaben, sondern mit einem Zeichen, welches einer Mischung aus zwei Buchstaben ähnelt. Geht das in diesem Fall dann schon oder ist solch eine Unterschrift auch nicht gültig?

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Davon habe ich noch nie was gehört. Ich musste immer mit vollen Vor und Zunamen unterschreiben. Ich denke mal da musst du nochmal zu deiner Behörde und sie auf den Fehler hinweisen. Normalerweise hätten sie dir den so überhaupt nicht ausstellen dürfen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich habe meine Dokumente auch immer mit meinem vollen Vor- und Nachnamen unterschrieben. Alles andere klingt für mich auch unglaublich merkwürdig. Ich käme ehrlich gesagt nie auf die Idee einfach nur mit meinem Vornamen zu unterschreiben.

Ich würde auch sagen, dass da wohl bei eurem Einwohnermeldeamt jemand nicht richtig die Unterlagen geprüft hat. Ich bin mir eigentlich auch sicher, dass das so nicht in Ordnung ist. Im besten Fall solltest du mal bei eurer Stadtverwaltung nachfragen, ob du nicht besser einen neuen Personalausweis beantragen solltest.

» Gustavson » Beiträge: 345 » Talkpoints: 0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Der Vorname muss nicht mitgeschrieben werden, kann abgekürzt werden, aber der Nachname muss auf dem Dokument stehen. Man darf auch nur den Teil eines Doppelnamens verwenden, unter Umständen auch ein Pseudonym (Künstlernamen). Initialen sind keine Unterschrift. Kritzelt man irgendwas, muss zumindest im Ansatz so etwas wie ein Buchstabe zu erkennen sein. Mancher kann ja auch gar nicht schreiben und darf sich dann sogar die Hand führen lassen. Wer nur mit "drei Kreuzen" unterschreibt, muss die Unterschrift beglaubigen lassen. Wie das praktisch bei Führerschein oder Personalauasweis aussieht, weiß ich nicht. Ich vermute, man wird die Beglaubigung als Schriftstück mit vorweisen müssen.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Prinzipiell ist die Unterschrift ein Erkennungszeichen. Eigentlich sollte es auch reichen drei Kreuze zu machen. Üblich ist es entweder nur mit dem Nachnamen zu unterschreiben, oder mit dem Anfangsbuchstaben des Vornamens plus den Nachnamen oder dem kompletten Namen. Nur mit Vornamen und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens zu unterschreiben ist mir nicht bekannt. Hättest du einfach etwas unleserliches hingeschrieben, dann hätte dich Niemand nochmal auf das Amt zitiert.

Du solltest Dir eine der üblichen Unterschreibungsmethoden aussuchen. Diese solltest du dann auch beibehalten, da man damit auch Zahlungen, wie bei der EC-Karte und Kreditkarte überprüft.

» SubAce » Beiträge: 532 » Talkpoints: 0,30 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich kenne die Variante dass man nur den Vornamen und den ersten Buchstaben vom Nachnamen schreibt auch nicht. Im Reisepass nimmt man die Unterschrift sehr genau. Zumindest weiß ich das von Österreich. Bei mir war es so, dass es sich zeitlich durch Zufall überschnitten hat, dass ich ziemlich bald nach meinem Abschluss an der Uni einen neuen Reisepass benötigt habe.

Ich habe dort zunächst auch ohne Magistertitel unterschrieben. Daraufhin hat mich der Beamte hingewiesen, dass ich mit Titel unterschreiben muss, weil es sonst nicht die richtige Unterschrift ist. Demnach gehe ich nun auch davon aus, dass ich im Alltag nur mit Titel unterschreiben sollte.

Wenn ich ehrlich bin, mache ich das aber meistens gar nicht. Ich unterschreibe eigentlich fast immer nur mit meinem Vor- und mit meinem Nachnamen. Den Titel schreibe ich nur bei wichtigen Dokumenten, bei Bewerbungsschreiben oder bei Bankangelegenheiten dazu. Sonst lasse ich den Titel eigentlich immer weg.

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» tournesol » Beiträge: 7750 » Talkpoints: 66,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich gehe eigentlich davon aus, daß man auf Dokumenten, die die identität nachweisen wie eben der Personalausweis oder auch der Führerschein mit dem vollständigen Namen unterschrieben werden müssen. Der Anfangsbuchstabe des Vornamens und der komplette Nachname mögen ja auch noch reichen, aber grade bei Personalausweis und Führerschein hätte ich jetzt angenommen, daß da nur ein komplett ausgeschriebener Name gültig ist.

Ich bin auch der Meinung, daß au Eurem Paßamt jemand ganz schön geschlafen hat. Um jedweden Ärger in Zukunft zu vermeiden würde ich an Deiner Stelle nochmal hingehen und nachfragen. Daß ein ausgeschriebener Vorname reichen soll, kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Hast Du Deine Bankkarte oder Kreditkarte auch so unterschrieben?

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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