Frage zur Kontokündigung

vom 28.02.2011, 16:51 Uhr

A hat im Auftrag von B ein Konto geführt, da B nicht wirklich mit Geld umgehen kann. Nun hat B jemand anderen gefunden der ihm ein anderes Konto führt. diese für ihn. A will jetzt das Konto aufkündigen da kein Geldeingang mehr ist und das Konto auf null ist. Früher hat allerdings A regelmäßig Post von diversen Handy-und Telefonanbietern bekommen das von dem Konto das A für B geführt hat noch ein Betrag X abzubuchen sei. Da das Konto aber für den Betrag nicht gedeckt war kam Post. Nun soll A für die Kündigung eine Kontoverbindung angeben falls noch irgendetwas mit dem Konto ist. A hat jetzt Sorge das eventuell solche Forderungen noch irgendwo schlummern und diese dann von seinem Konto abgebucht werden.

Kann die Bank bei der A das Konto kündigt die angefragte Kontonummer einfach an Gläubiger weitergeben? Muss A wirklich eine Kontonummer angeben bei der Kündigung?

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Bank darf diese Informationen nur weitergeben wenn ein Vollstreckbarer Titel vorliegt. Wenn dieser vorliegt, ist es eigentlich nur noch eine zeitliche Frage, bis die Gläubiger die neue Bankverbindung heraus gefunden haben.

Falls es viele Gläubiger sind, würde ich ein Pfändungfreies Konto empfehlen, so ist sichergestellt das man wenigstens den Mindestbetrag zur Verfügung hat.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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