Warum ist es so schwer gegen Ärzte zu klagen

vom 06.02.2011, 20:08 Uhr

Meine Überschrift sagt bereits alles aus: Warum ist es so schwer, einen Prozess gegen Ärzte zu gewinnen? Wenn aus einem Behandlungsfehler ein Schaden an einem Menschen entsteht, muss bewiesen sein, dass ein anderer Arzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Fehler gemacht hätte. Und es muss gewährleistet sein, dass wenn der Fehler nicht gemacht worden wäre, der Patient mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Schaden davongetragen hätte.

Aber warum ist das so? Viel verzweifelte Menschen haben geklagt, weil Ärzte einen Behandlungsfehler gemacht haben, doch die Klage wurde vom Staatsanwalt abgelehnt. Ich gebe ein Beispiel: Der Patient hat eine Lebensbedrohliche Krankheit, welche von den Ärzten jedoch nicht erkannt wurde. Daraufhin stirbt der Patient. Die Klage wird abgewiesen, weil der Gutachter sagte, dass der Patient trotz Operation nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% überlebt hätte. Ich finde das einfach nur ungerecht, dass Ärzte nicht im Geringsten belangt werden können. Scheinbar halten Ärzte, Anwälte und Gutachter auch noch zusammen, sodass es noch schwieriger wird.
Gibt es im Internet eine Statistik, welche irgendetwas über dieses Thema aussagt? Ich habe im Internet nichts dergleichen gefunden, würde mich über die Informationen aber freuen.

» Bischbrunn » Beiträge: 155 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn Ärzte für jeden Fehler verantwortlich gemacht würden, den sie machen, dann gäbe es sicher bald keine Ärzte mehr in Deutschland. Fehler passieren Jedem. Und natürlich ist es für die Opfer dieser Behandlungen unverständlich, warum es so ist.

Aber: Worauf es ankommt ist, dass der Arzt den Fehler aufgrund 1. fehlender Qualifikationen im Vergleich zum allgemeinem Niveau oder 2. aufgrund grober Fahrlässigkeit verschuldet hat. Hat der Arzt den Fehler zum Beispiel gemacht, weil für die Symphtome mehrere Diagnosen möglich gewesen wären, er bei der Operation einen Fehler gemacht hat oder der Körper eine unerwartete Reaktion gezeigt hat oder die Diagnose für ihn möglich, aber nicht offensichtlich gewesen wär, dann haftet er nicht. Wenn ein Fehler gemacht wird, der für den Arzt offensichtlich gewesen sein müsste, dann ist er haftbar. Schwierig gegen das System anzukommen ist es aber dennoch.

Die in dem Beispiel mit dem schwerkrankem Patienenten abgegebene Begründung des Staatsanwalts ist geradezu lächerlich. Ich würde auch nur eine Begründung akzeptieren die erklärt, warum der Arzt nicht für die Folgen der Fehldiagnose verantwortlich ist (z.B. weil der Tumor auf dem bildgebendem Verfahren nicht auffällig war). Insgesamt gesehen ist es aber aufgrund des Ärztemangels verständlich, warum man diese nur in seltenen Fällen für ihre folgenhaften Handlungen haften lässt.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Man muss halt klar nachweisen können, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat, den er nicht hätte machen dürfen. Er also praktisch wissentlich eine falsche Diagnose gestellt hat oder wissentlich Untersuchungen unterlassen hat, zumindest aber nicht nach den geltender Leitlinien gehandelt hat. Mittlerweile gibt es für nahezu alles vorgeschriebene Leitlinien an die man sich halten muss. Also wenn ein Patient gewisse Symptome zeigt, was man dann untersuchen muss, wie man dann behandelt und so weiter. Das passt natürlich nicht immer und nicht immer gehören die gleichen Symptome auch zur gleichen Krankheit.

Fehler können also schon allein dadurch entstehen, dass man sich zu gewissenhaft an die Vorschriften hält. Aber dann hat man nach den geltenden Konsenz behandelt und ist nicht automatisch für Fehler verantwortlich. Anders sieht es aus, wenn man davon abweicht, dann muss man gut begründen können, warum man anders gehandelt hat und das muss man dann auch entsprechend nachweisen können. Ein Grund warum von Ärzten soviel dokumentiert wird.

Die Begründung in deinem Fall finde ich aber schon reichlich merkwürdig. War das denn wirklich der einzige Grund der zur Entlastung führte? Also das der Arzt zwar nachweislich einen Fehler gemacht hätte, aber eh jeder zweite Patient gestorben wäre? Das würde ich ziemlich weit hergeholt erachten und dagegen Einspruch einlegen. Oder kann es sein, dass die Krankheit zwar erkannt wurde und sich die Ärzte nur gegen die OP ausgesprochen haben? Dann würde es tatsächlich eine Rolle spielen, ob die OP im allgemeinen wirklich einen Vorteil geboten hätte im vergleich zu einer konservativen Therapie.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich glaube, ihr habt mich etwas falsch verstanden: Die Begründung war folgende: Die Krankheit des Patienten war so schwer, dass er trotz einer Operation möglicherweise gestorben wäre. Und dies eben zu einem Risiko von 50%. Daher ist nicht zu beweisen, dass der Patient sicher überlebt hätte.

» Bischbrunn » Beiträge: 155 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Genau das habe ich dich je gefragt. Du hast ja zunächst geschrieben, dass er an einer lebensbedrohlichen Krankheit litt, die nicht erkannt wurde. Nun aber hört es sich ja so an, als wenn die Krankheit durchaus erkannt wurde, sich die Ärzte aber dennoch im Wissen um die Schwere der Krankheit gegen eine Operation entschieden haben. In dem Zusammenhang macht es dann durchaus Sinn, was der Gutachter da von sich gegeben hat.

Es gibt ganz klar Richtlinien, wann man operieren darf. Zum einen muss der Patient zustimmen, da es sonst eine Körperverletzung ist und zum anderen muss die Operation einen klaren Vorteil gegenüber der konservativen Behandlung zeigen, da sie ja wesentlich größere Risiken mit sich bringt. Und wenn der Gutachter dann zum Schluss kommt, dass nach den vorliegenden Statistiken zu der Krankheit und den ganzen Umständen der Patient auch mit Operation mit 50%iger Wahrscheinlichkeit verstorben wäre, dann ist das kein Vorteil, dann ist es nur reiner Zufall ob die OP etwas bringt oder nicht. Und dann ist nunmal keine Indikation zur OP gegeben und die Ärzte haben Leitliniengerecht gehandelt, wenn sie nicht operiert haben. Sie hätten vielmehr für den Fall der OP eine sehr gute Begründung bringen müssen, warum sie für diese Zufallswahrscheinlichkeit die Risiken einer OP eingegangen sind.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Leider verstehst du mich immernoch falsch. Der Patient litt an einer eingerissenen Aorta. Die Symptome waren Übelkeit, Erbrechen, Grippe etc. Der Arzt sah also eine Infektion, steckte den Patienten auf die Isolierstation und unternahm nichts weiter. Zwar wurde eine Computertomographie com Kopf gemacht, um einen Schlaganfall auszuschließen, mehr aber nicht. Hätte man dieselbe vom Bauchraum gemacht, hätte man den Riss sofort entdeckt. Wäre nun wiederum operiert werden, hätte der Patient mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% länger als drei Monate überlebt. Die Verletzung wurde aber eben nicht erkannt, woraufhin der Patient nach einigen Tagen starb. Der Gutachter sagte nun so ungefähr: Man kann nicht klagen, er hätte ja sowieso nicht sicher überlebt, sondern nur zu 50%. Vielleicht ist der Sachverhalt nun etwas verständlicher geworden.

» Bischbrunn » Beiträge: 155 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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