Unterschied aktive und passive Sterbehilfe
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Sterbehilfe wird ja schon von Sterbehilfe gesprochen. Aber ich weiß, dass wir irgendewann man in der Schule auch über Sterbehilfe gesprochen haben und es dann um aktive und um passive Sterbehilfe ging. Bei der aktiven Sterbehilfe gibt man dem Menschen die Medikamente oder macht die Maschinen aus und bei der passiven Sterbehilfe gibt man dem Menschen nur die Möglichkeit sich selber umzubringen.
Wie aber ist das, wenn man dabei erwischt wird? Ist das beiden genauso "schlimm"? Sicher ist es schlimm, wenn man einen Menschen umbringt. Aber wird vor Gericht ein Unterschied gemacht in aktiver und passiver Sterbehilfe? Ist es richtig, wie ich es in Erinnerung habe, wie der Unterschied ist oder gibt es noch gravierendere Unterschiede? Warum unterscheidet man in aktiver und passiver Sterbehilfe. Ist nicht alles Mord im weitesten Sinne?
Aktive Sterbehilfe bedeutet wie der Name schon sagt, dass man etwas unternimmt, damit der Patient stirbt. Man gibt also zum Beispiel eine Überdosis von Medikamenten. Das Abschalten von lebenserhaltenden Maschinen aber gehört da nicht dazu. Da unterlässt man ja nur etwas. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, ganz egal was der Sterbende vorher gesagt hat.
Bei der passiven Sterbehilfe unterlässt man einfach bestimmte Behandlungen oder gibt Medikamente nicht mehr die für das Überleben nötig wären. Und hier würde auch das Abschalten von Herz-Lungen-Maschinen dazugehören. Man überlässt den Sterbenden sozusagen sich selbst und lässt ihn dann sterben. Das ist die Einwillung des Sterbenden vorrausgesetzt erlaubt und kann nicht mehr bestraft werden.
Als eine Art Zwischenstufe gibt es auch noch die indirekte Sterbehilfe. Bestimmte Behandlungen können zwar den Zustand eines Patienten kurzfristig verbessern, langfristig aber zu einer verkürzten Lebenserwartung führen, zum Beispiel bei einer sehr starken Schmerzmedikation mit Morphinen. Auch diese Form der Sterbehilfe ist in Deutschland straffrei.
Hallo,
Klehmchen hat ja schon die wichtigsten Punkte zur Sterbehilfe zusammengefaßt. Ich möchte noch den Punkt "Suizidbeihilfe" ergänzen, d.h. es werden die Hilfmittel für eine Selbsttötung von einem Helfer bereitgestellt, die eigentliche Tötung wird aber vom Todeswilligen selber durchgeführt. Dies ist prinzipiell straffrei auch wenn es einige Einschränkungen (unterlasse Hilfeleistung, Garantenpflicht) gibt.
Eine schöne Übersicht über die Rechtslage zur Sterbehilfe kann man unter:
Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland finden.
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