Muttizettel für Minderjährige in Kneipen

vom 14.01.2011, 18:43 Uhr

Hallo,
ich habe mal eine Frage: Kann man in Kneipen/Bars/Disco usw. mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern (ggf. mit Ausweiskopie) Alkoholische Getränke erhalten und wenn ja, gibt es da irgendwelche Beschränkungen? Ich kenne nämlich eine Bar wo das geht, und wundere mich deshalb! Und noch etwa anderes: Wenn man 16 ist darf man ja bis 24 Uhr in einer Bar bleiben. Jedoch war vor kurzem eine Kneiperin der Meinung Sie dürfe nur bis 22 Uhr Bier an Jugendliche ausschenken. Stimmt das?

» Goecky » Beiträge: 213 » Talkpoints: 43,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Was eine Mischung...

Also, wenn du mindestens 16 aber noch nicht 18 bist, darfst du dich in einer Kneipe oder Disco bis 24 Uhr aufhalten, auch ohne "Muttizettel", bist du noch keine 16, kannst du das generell vergessen. Bei einigen (geförderten) Veranstaltungen ist das zwar möglich, aber gerade hier wird - aufgrund der Haftung - oft eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlangt, meist inclusive Haftungsausschlußerklärung.

Generell darf ein Jugendlicher zwischen 16 und 18 leichte Alkoholika (sprich: Wein und Bier, ggf. Met oder Fruchtwein, also nichts "Gebranntes") kaufen und auch konsumieren, und da gibts uhrzeittechnisch auch keine Beschränkung. Wenn aber ein Wirt sieht, daß da "gesoffen" wird, sollte er sich zu recht weigern, weiter auszuschenken.. Und zum Thema "Hochprozentiges" - alles "drüber" ist ab 18, wie übrigens auch Tabakwaren jeglicher Art.

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es kommt ganz auf die Art der Veranstaltung an. Soweit ich das weiß kann ein Veranstalter veranlassen, dass Jugendliche unter 16 Jahren in ihre Veranstaltung Eintritt gewährt bekommen, aber die Unterschrift und die eindeutige schriftliche Einverständniserklärung ob mit oder ohne Ausweiskopie, können nicht dazu beitragen, dass einem Jugendlichen Alkohol ausgeschenkt werden darf. Wenn überhaupt, dann machen sich eher die Eltern schuldig, da sie Alkohol an Minderjährige weitergeben/ weitergeben wollen. Das ist auf jeden Fall nicht legal. Im Weiteren ist es dem Veranstalter oder Besitzer freigestellt, Personen unter einem bestimmten Alter bei unsicherer Rechtslage der Örtlichkeit verweisen zu dürfen. Selbst wenn es rechtlich erlaubt ist, darf trotzdem jeder rausgeworfen werden oder des Platzes verwiesen werden.

» fr€ak » Beiträge: 153 » Talkpoints: -0,57 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo,

in der Öffentlichkeit darfst du seit 2010 keinen Alkohol mehr konsumieren, wenn du nicht mindestens 18 bist. Wenn du also in einer Kneipe nur eine Cola trinkst ist das in Ordnung. Das Problem ist nur, das in den meisten Kneipen geraucht wird. Aufgrund des Nichtrauchergesetzes dürfen somit keine Minderjährigen mehr in Kneipen. Egal ob mit oder ohne Einverständniserklärung der Eltern darfst du keinen Alkohol konsumieren, es sei denn sie stehen direkt neben dir.

» 1337 » Beiträge: 692 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Bier und Weine gibt es ab 16. Jede Art von Branntwein und Schnaps bekommt man ab dem 18. Lebensjahr. Diese Altersbeschränkung gilt unabhängig von einer Zustimmung der Eltern, egal aus welchem Grund. In Kneipen darf Alkohol auch an Jugendliche unter 18 Jahren zeitlich unbegrenzt ausgeschenkt werden. Das es Mittel und Wege gibt um doch problemlos an harten Alkohol zu kommen ist eine andere Sache ;)

Der Aufenthalt ist ohne schriftliche Genehmigung der Eltern allerdings nur bis 24 Uhr erlaubt. Allerdings ist es so, dass einige Veranstalter die Möglichkeit dieser schriftlichen Fristverlängerung unter Aufsicht eines über 18 Jahre alten Begleiters nicht unterstützen. Die Entscheidung über die Akzeptanz liegt also beim Betreiber.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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