Zollgebühren trotz Einhaltung der Kaufsumme?
Mal angenommen Kunde A aus Deutschland kauft per Internet in den USA mehrere Artikel ein und achtet peinlich darauf dass er in der Endsumme unter der Grenze bleibt wo Zollgebühren anfallen können. Als die Ware geliefert wurde staunte er nicht schlecht dass trotzdem sechs Euro an Gebühren fällig waren.
Auf der beiliegenden Rechnung war ein deutlich höherer Preis ausgewiesen als er selber bezahlt hat und was er auch nachweisen kann. Hat Kunde A die Möglichkeit die Zollgebühren zurück zu erhalten wenn er den entsprechenden Kaufbeleg der Zollbehörde vorlegt oder gilt in diesen Fällen immer die Rechnungslegung? Er hat natürlich bei der Firma nachgefragt wie es zu der veränderten Rechnung gekommen ist, aber noch keine Antwort erhalten.
Hat Kunde A nur den reinen Einkaufspreis berechnet oder, wie es korrekt wäre, auch die Versandkosten mit einbezogen? Die Versandkosten zählen nämlich als Beschaffungskosten und für die Zollgebühren werden diese Beschaffungskosten zum reinen Artikelpreis dazu gerechnet. Viele vergessen das beim Einkauf nämlich, oder sie wissen es einfach nicht. Die 6,- Euro könnten demnach durchaus korrekt sein. Wenn das nicht so ist, dann kann Kunde A mit seinen Unterlagen zum Zoll gehen. Dort wird dann alles neu berechnet.
Soweit ich das mitbekommen habe letztens im Fernsehen geht es nicht unbedingt darum was man selber bezahlt hat sondern was der Artikel wert ist. Wenn man z.B. etwas im Angebot kauft kann es pssieren, dass der Zoll trotzdem Gebühren verlangt weil der Preis normalerweise teurer ist. Aber ich würde auf jeden Fall mal mit der Rechnung hingehen und nachfragen ob man da etwas machen kann und vorallem würde ich auch von dem Verkäufer eine ordentliche Erklärung haben wollen oder den Artikel sogar zurück schicken lassen.
Das habe ich auch noch nicht gewusst dass die Versandkosten mit zum Einkaufswert gehören und zum Freibetrag hinzugerechnet werden. In diesem Fall hatte Kunde A aber keine Versandkosten bezahlt weil eine Sonderaktion ihn dies erspart hat. Außerdem war der Preis ebenfalls durch eine Sonderaktion wirklich extrem stark reduziert, normalerweise kosten die bestellten Artikel deutlich mehr Geld.
Es wird schon so sein dass der Zoll diese Sonderaktionen und Rabatte bei der Berechnung der Zollgebühren nicht mit berechnet hat. Im Grunde sind die Zollgebühren für Kunde A eigentlich nicht so dramatisch, auch wenn sie natürlich ärgerlich sind, er kann sich trotzdem über ein Schnäppchen freuen.
Ich bestelle regelmäßig in den USA und auch Asien , so dass ich ganz oft zum Zoll muss und dort wurde noch NIE der Versand berechnet. ich darf zum Beispiel im Wert von 22 Euro Briefpapier aus Taiwan oder den USA bestellen und kann dann dazu noch Porto zahlen. Dann muss ich keine Steuern zahlen. Wenn ich jedoch über 22 Euro bestelle muss ich zu dem Kaufpreis auch noch den Versand versteuern.
Wenn man Belege zu hause hat das man wirklich nur xx Euro gezahlt hat und dieses auch per Bank oder Paypal belegt werden kann, dann kann man das Geld vom Zoll zurückfordern, denn man hat ja selber keinen Fehler gemacht. Auf dem Beleg muss jedoch der gleiche Empfänger angegebene sein wie auf den Briefkopf der Rechnung die beim Paket dabei war.
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