Strafverfolgung: inwiefern betrifft es Frau des Täters?

vom 28.09.2010, 16:02 Uhr

In diesem Beitrag Haftbefehl: Landesweit oder EU-weit? habe ich bereits von Herrn B berichtet, der offensichtlich in großen Schwierigkeiten mit der Polizei steckt. Herr B wohnt in Österreich und ist letztes Wochenende von heute auf morgen nach Deutschland gezogen, die Gründe habe ich in anderen Beiträgen bereits berichtet.

Herr B ist verheiratet und hat ein kleines Kind im Alter von 19 Monaten. Frau und Kind sind noch in Österreich zurückgeblieben, weil es eben derart schnell ging. Herr B konnte sie jedoch schon mehr oder weniger überreden, dass sie mit nach Deutschland nachkommen werden.

Herr B hat seiner Frau nun leider schon oft und viele Geschichten erzählt. Frau B hat in dieser Hinsicht wohl mehr als nur eine rosarote Brille auf und ist ihm da schon fast hörig. Prinzipiell glaube ich zwar schon, dass Herr B seine Frau und damit natürlich vor allem sein Kind aus der Geschichte raushalten will, aber so ganz gelingt ihm das eben doch nicht.

Die Frau von Herrn B weiß natürlich zum Beispiel den genauen Aufenthaltsort von ihm. Wäre sie rein theoretisch verpflichtet der Polizei Auskunft zu erteilen? Macht sie sich mitschuldig, wenn sie so tut, als ob sie nicht wüsste, wo er ist? Was kann Frau A in diesem Fall passieren? Oder muss sie als Ehefrau keine Auskunft geben?

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wie nun die Bestimmungen in Österreich dazu wären, kann ich nicht sagen. Aber in Deutschland wäre die Frau nicht gezwungen, irgendwelche Angaben zu machen. Auch nicht zum Aufenthaltsort. Das gilt übrigens auch dann, wenn es nur die Lebensgefährtin und nicht sogar die Ehefrau ist. Mitschuldig macht sie sich hier kaum. Schließlich geht es nicht um eine Tat an sich.

Nebenbei überlege ich gerade, ob ich gezwungen wäre, den Aufenthaltsort eines gesuchten Straftäters zu nennen, wenn ich ihn kenne - und auf welcher Rechtsgrundlage dieser Zwang erfolgen könnte. Ich rede nicht davon, dass der Gesuchte von mir aktiv versteckt gehalten wird, sondern vielmehr wenn ich zufällig dessen Versteck/Aufenthaltsort kennen würde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@derpunkt: Nun, dann bin ich froh, dass Frau A wenigstens diesbezüglich nicht in weitere Probleme hineinschlittern kann, weil irgendwie tut sie mir auch leid. Bezüglich der Auskunftspflicht von anderen Personen bin ich mir ebenfalls nicht sicher und so möchte ich zwar für Frau A und das Kind gerne hilfreich da sein und habe auch gerne ein offenes Ohr für sie, aber ich möchte keine Details wissen, also der direkte Wohnort interessiert mich nicht.

Dass Herr B nach Deutschland ist, sollte glaube ich nicht so das ganz große Geheimnis sein, da es für die Polizei wohl auch naheliegend ist, da Herr B meines Wissens nach neben der österreichischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Wohnhaft ist er jedoch schon seit längerem in Österreich und nun eben in Deutschland.

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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