Anonyme Geburt - Später doch zum Kind bekennen.
Wie schon beim Thema mit der Babyklappe geschrieben wurde, gibt es dort Fristen wo sich eine Mutter noch melden kann, um sich am Ende doch für ihr Kind zu entscheiden.
Wie sehen diese Fristen denn bei einer anonymen Geburt aus? Denn auch da verlassen die Frauen ja in der Regel das Haus wo sie entbunden haben ohne ihr Kind. Manche bereut aber danach vielleicht diesen Schritt und möchte doch ihr Kind selbst großziehen. Und wie läuft dann die Rückführung zur leiblichen Mutter ab?
Auch hier beträgt die Frist acht Wochen. Wenn sich die Mutter nicht innerhalb von acht Wochen meldet, werden die Adoptionsstellen und das Vormundschaftsgericht eingeschaltet, weil das Kind dann als Findelkind angesehen wird. Und die Adoption wird dann in die Wege geleitet. Sprich Adoptiveltern gesucht und so weiter.
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