Freistellung bei Kündigung - Resturlaub bezahlen lassen?
A hat vor einer Woche seine alte Stelle gekündigt und wollte sich seinen verbleibenden Urlaub eigentlich ausbezahlen lassen, aber nun meinte As Arbeitgeber C, dass er grundsätzlich eine Freistellung bei Kündigung macht, A muss also für die Zeit wohl Urlaub nehmen.
Ist das so denn rechtens oder hat A einen Anspruch darauf, lieber das Geld zu bekommen, wenn A das lieber ist? Mit dem Urlaub an sich kann A im Moment eigentlich ohnehin nichts anfangen, das Geld wäre A wesentlich lieber und würde auch eher gebraucht werden.
Normalerweise ist es nicht vorgesehen, dass Urlaub ausbezahlt werden soll.
Rechtlich gesehen hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub in Freizeit, nicht als Geldleistung. Wenn sich ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer darauf verständigen, Urlaub zu vergüten, ist das etwas anderes. A wird also kaum eine Vergütung des Urlaubes einklagen können.
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