Schadensersatz bei Kündigung
vom 20.11.2007, 20:07 Uhr
Als Azubi weiß man es ja meist durch den Unterricht an der Berufsschule – während der maximal 4 monatigen Probezeit kann man jederzeit gekündigt werden, danach genießt man den besonderen Kündigungsschutz. Sollte man jedoch nach der Probezeit gekündigt werden, also das Arbeitsverhältnis vorzeitig gelöst werden, solange es sich nicht um eine berechtigte außerordentliche Kündigung handelte, hat man als Azubi einen Anspruch auf Schadensersatz.
Dieser kann so hoch sein wie die gesamte ausfallende Ausbildungsvergütung die man bis zum eigentlichen Ende der Ausbildung, welches vertraglich vereinbart wurde, so entschied das BAG in Erfurt (Az 9 AZR 527/06).
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