Schadensersatz bei Kündigung
vom 20.11.2007, 19:07 Uhr
Als Azubi weiß man es ja meist durch den Unterricht an der Berufsschule – während der maximal 4 monatigen Probezeit kann man jederzeit gekündigt werden, danach genießt man den besonderen Kündigungsschutz. Sollte man jedoch nach der Probezeit gekündigt werden, also das Arbeitsverhältnis vorzeitig gelöst werden, solange es sich nicht um eine berechtigte außerordentliche Kündigung handelte, hat man als Azubi einen Anspruch auf Schadensersatz.
Dieser kann so hoch sein wie die gesamte ausfallende Ausbildungsvergütung die man bis zum eigentlichen Ende der Ausbildung, welches vertraglich vereinbart wurde, so entschied das BAG in Erfurt (Az 9 AZR 527/06).
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-9436.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Auto selber lackieren 17224mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Hägar · Letzter Beitrag von Nachbars Lumpi
Forum: Auto & Motorrad
- Auto selber lackieren
- Notebook von Plus 4083mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Lohnen sich Asien Fonds? 4873mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
- Überweisung rückgängig machen 6399mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Player · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Geld & Finanzen
- Überweisung rückgängig machen