Waschmaschine Reparatur Garantiefrage

vom 23.01.2010, 23:31 Uhr

Vor kurzem erst hat A sich eine Waschmaschine gekauft und die ist nun nach ein paar Wochen schon kaputt. A hat die Firma die A die Waschmaschine verkauft hat wegen der Reparatur angerufen. Aber die wollen was für die Reparatur verlangen, dabei hat A noch Garantie. Muss A das zahlen oder nicht? Denn A sieht nicht ein, dass A denen das Geld in den Rachen wirft.

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Es kommt drauf an was kaputt ist, für die Anfahrt darf die Firma selbstverständlich etwas verlangen. Genauso wen die Waschmaschine durch einen Anwendungsfehler vom Bediener kaputt gegangen ist, dafür tritt die Garantie nicht in Kraft.

Wenn sich jedoch bei der Analyse herausstellen sollte, dass der Mangel bereits bestanden hat oder kein Schuldhaftes Verhalten dem Bediener angelastet werden kann, dann geht die Reparatur auf die Garantie. Jedoch nicht die Anfahrt, diese trägt der Beauftragende selbst.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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