Frage zur Autoreparatur

vom 15.11.2007, 15:54 Uhr

Hallo miteinander,

ich habe mal eine Frage zur Autoreparatur. Und zwar wird ein Auto in die Werkstatt gebracht zum Winterreifen aufziehen. Nun werden dort 2 Bremsleuchten ausgetauscht und man soll die bezahlen. Dafür hat man ihnen aber keinen Auftrag gegeben. Muss man die jetzt bezahlen oder nicht?

liebe Grüße von der MissMouse

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hachja, altbekannt und bringt immer wieder Ärger, sowohl Kunde als auch Werkstatt - meist liegt es daran, dass kein schriftlicher Auftrag vorliegt und somit ein Beweis, was nun in Auftrag gegeben wurde oder nicht schwer ist. Man könnte den Betrag unter Vorbehalt zahlen und sich später darum kümmern, den Betrag zurückzubekommen, z. B. bei der Schiedsstelle des KFZ Handwerks. Kostet einen Kunden nichts und KFZ Betriebe müssen meines Wissens bindend dort registriert sein.

Jedoch kann es sein, dass der betreffende Autohändler beispielsweise bei Nichtzahlung, wenn man meint, etwas nicht in Auftrag gegeben zu haben den Wagen nicht rausrückt - da die Werkstatt, steht meist in den AGBs ein Pfandrecht hat. Deswegen lieber Zahlung unter Vorbehalt, Wagen erhalten, dann ärgern.

Mal zurück zum Bezahlen an sich:

Hat man einen schriftlichen Vertrag ist dort genau geregelt welche Arbeiten die Werkstatt durchführen darf und welche nicht - alle Arbeiten die er ohne Zustimmung durchführt müssen nicht vergütet werden. Die Werkstatt darf zwar darauf hinweisen, dass diese oder jene Arbeiten erforderlich wären, stimmt man dem aber nicht zu und sie werden trotzdem erledigt muss man sie, wie gesagt, nicht zahlen.

Jetzt kommt aber das große ABER: Meist werden solche Aufträge mündlich veranlasst und nicht schriftlich fixiert, also man hat im Grunde nichts in der Hand, dass man die Reparatur nicht in Auftrag gegeben hat, oder den Austausch. Also über den Auftragsumfang besteht keine eindeutige Klarheit und es mangelt an einem brauchbaren Beweis.

Falls man jedoch zu dem Ergebnis kommt, dass diese Aufträge nicht in Auftrag gegeben werden und nicht vergütet werden müssen, kann die Werkstatt diese Reparatur wieder rückgängig machen - was meist deswegen entfällt, weil die ausgetauschten Teile (also die Altteile) nicht mehr vorhanden sind. Aber das ist dann das Problem der Werkstatt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo und danke für deine ausführliche Erklärung. Nach Rücksprache mit dem vaster meiner Freundin, der Notar ist, werde ich den von dir vorgeschriebenen Weg gehen. Auch er meinte ich solle die Rechnung erstmal auf Vorbehalt zahlen, den Rest lassen wir über einen ANwalt regeln. Ich finde es mies, das die Werkstatt sowas einfach mitmacht. Klar dient es der Verkehrssicherheit, aber es kann doch nicht sein, dass man einfach etwas eingebaut bekommt also eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, die man gar nicht beauftragt hat. Ich werde mein Auto das nächste mal definitiv woanders hinbringen

liebe grüße von der Miss Mouse

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Rein rechtlich musst du das nicht zahlen.
Sobald man es dir aber angeboten hat, und du einverstanden gewesen bist, wurde ein Vetrag (dann gilt dieser auch, wenn er mündlich durchgeführt wurde - schriftlich ist aber optimaler) geschlossen.
Du bist also dazu verpflichtet zu zahlen, denn du hast die Dienstleistung im vollen Bewusstsein angenommen.

Machen die das einfach so, ohne dein (mündliches oder schriftliches) Einverständnis, dann musst du nicht zahlen.
Hier muss man sich aber genau überlegen (ich weiß ja nicht, wie hoch die Summe ist) ob es sich dafür lohnt sich richtig zu beschweren. Einen Beschwerdebrief würde ich in jedem Falle aufsetzen.
Entweder sehen sie ihren Fehler ein und du musst nichts zahlen, oder sie drohen, die Summe einzuklagen. In diesem Fall wird die Klage vermutlich fallen gelassen (Aussage gegen Aussage).

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Schau mal genau auf Deinen Auftrag, den Du ja für's Wechseln der Räder unterschrieben hast.
Da gibt es auch so ganz kleine Kästchen, wo man ankreuzen kann, wie die Werkstatt verfahren soll, wenn sie einen "Fehler" am Auto entdeckt.
Mit meiner langjährigen Vertragswerkstatt herrscht da die stillschweigende Vereinbarung, dass nur das gemacht wird, was beauftragt ist (entsprechendes Kreuz) und falls sie etwas finden, dass das Auto richtig verkehrsunsicher macht mich anrufen und das weitere Vorgehen abklären. Bei gleich zwei Bremsleuchten ist das so eine Sache, der ich auf Anruf sicher zugestimmt hätte, allerdings einfach so machen :?
Bevor Ihr einen Anwalt einschaltet, würde ich mich mal an die Schiedsstelle der KfZ-Innung wenden, dass setzt aber voraus, dass der Betrieb dort Mitglied ist. Eine Mitgliedschaft in Handwerksinnungen ist freiwillig. Die Innungen sind schon daran interessiert, dass ihre Mitglieder "sauber" arbeiten.
Ansonsten bleibt eine Nachfrage bei der Handwerkskammer, da sind tatsächlich alle Handwerksbetriebe in der Rolle eingetragen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


winny2311 hat geschrieben:Entweder sehen sie ihren Fehler ein und du musst nichts zahlen, oder sie drohen, die Summe einzuklagen. In diesem Fall wird die Klage vermutlich fallen gelassen (Aussage gegen Aussage).

Die meisten Werkstätten verlangen Barzahlung aus verschiedenen Gründen und bieten nur langjährigen Kunden eine Bezahlung per Rechnung an - heißt: Man muss erst zahlen, da man sonst das Auto nicht bekommt (Pfandrecht). Von daher ist man selber zur Klage gezwungen.

Nebenbei ist es mehr oder weniger Usus - auch um mehr zu verdienen, klar - mittels des von JotJot beschrieben Vertrages auch so Reparaturen durchzuführen, außer man schließt dieses aus, also dass sie nicht ohne Nachfrage handeln dürfen. Es gibt schon zig Fälle, wo Werkstätten so handelten und behaupteten der Kunde hätte dies in Auftrag gegeben und dann steht Aussage (die eigene, vielleicht noch mit Zeugen) gegen Aussage (Werkstattmeister etc + anwesendes Personal), ganz davon abgesehen, dass sich viele Werkstätten dann auf dieses kleine Kästchen berufen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo miteinander,

ich würde da ja nichtmal nen Aufstand machen, vor allem weil es der Verkehrssicherheit dient. Nur habe iech gerade vor 4 Monaten beide Leuchten erneuert. Und habe auch noch 2 Leuchten im Handschuhfach als Reserve gehabt. Und mir ist das ganze bissl suspekt. Die Leuchten gehen doch nicht nach 4 Monaten einfach kaputt, versteht ihr was ich meine? Der KFZ Meister sagte mir das ggf. Eine Spannungsspitze beide Lampen zerstört habe, und man das im Auge behalten sollte. Wir haben uns jetzt so geeinigt, das ich die Materialkosten nicht tragen muss, ich habe ihm einfach meine 2 Ersatzbirnen gegeben und der Einbau war gratis. Fürs nächste mal habe ich vermerken lassen, dass ich falls etwas ausserplanmäßiges ansteht, ich vorher angerufen werden will damit ich meine Zustimmung geben kann. Von daher Ende gut alles gut.

liebe Grüße von der MissMouse

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ist doch super, dass Ihr Euch gütlich einigen konntet!
Das mit den Spannungsspitzen ist durchaus möglich, ich hatte das mal mit der Kennzeichenbeleuchtung. Hab ich dann aber eher selten wechseln lassen :wink:
Mein Vater hatte das Problem mal mit den Scheinwerfern vorne, es stellte sich heraus, dass da irgendwann einmal nicht die werksseitig empfohlenen Leuchten eingebaut wurden. Bei den nächsten Reparaturen wurden die vorhandenen Leuchten immer nur durch neue ersetzt (weil die vom Hersteller ja auch möglich waren, aber eben nicht empfohlen).

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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