Zwangsruhestand im Rentenalter

vom 09.11.2007, 01:39 Uhr

Der EuGH in Luxemburg entschied jetzt über den Zwangsruhestand im Rentenalter, wenn dieser per Tarifvertrag vorgesehen ist – laut EuGH sind diese Klauseln rechtmäßig wenn sie darauf hin abzielen, dadurch die Arbeitslosigkeit zu mindern. In dem Urteil wurde über eine entsprechende Regelung in Spanien entschieden (Az C-411/05).

Diese Entscheidung hat jedoch auch Auswirkungen auf Deutschland, da hierzulande dementsprechende Tarifklauseln ebenfalls durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgedeckt sind, da es hierzu eigens eine Ausnahmeregelung gibt, welche nun vom EuGH indirekt abgesegnet wurde. Erst kürzlich wurde vom LAG in Frankfurt für eine tarifliche Altersgrenze für Piloten von 60 Jahren entschieden, allerdings aufgrund eines möglichen Gefährdungsrisikos, welches von älteren Piloten ausgehen könnte - auch wenn es wissenschaftlich derzeit weder belegt sei, aber auch nicht ausgeschlossen werden könne.

Das EuGH Urteil wurde von einem spanischen Kläger angestoßen, welche sich aufgrund seines Alters diskriminiert sah. Der EuGH bestätigte die Einschätzung des Mannes, dass hier eine Benachteiligung aufgrund seines Alters vorliege, diese aber gerechtfertigt ist, damit eine "bessere Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen" gefördert werden kann. Dies muss nicht explizit im Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt sein wenn sich die Regelung aus der Entstehungsgeschichte ergebe.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Och, hätte es das nicht schon eher geben können? Wir haben bei uns einen, der ist gewiss seit 6 Jahren in Rente und spielt immer noch Sheriff und kommt und führt Vertretergespräche und so weiter!

LG jmlsi

» jmlsi » Beiträge: 491 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Als Vertreter arbeitet man auch meist selbstständig und als Selbstständiger unterliegt man dem nicht - man kann als Selbstständiger auch mit 40 oder 80 in Rente gehen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich denke auch, dass dieser Zwangsruhestand auch nur für den bisher ausgeübten Beruf gilt. Ein Pilot könnte also durchaus noch in einem anderen Beruf weiter arbeiten oder sich selbstständig machen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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