Datenweitergabe beim Einwohnermeldeamt verhindern

vom 06.10.2009, 20:43 Uhr

Es ist ja trotz Datenschutz teilweise ein leichtes Unterfangen beim Einwohnermeldeamt die Daten von ehemaligen Mitschülern zu erfragen. Nicht alle geben Auskunft, aber im ländlichen Bereich, wo man sich halt auch seit Jahren persönlich kennt, ist das doch oftmals etwas anders.

Nun weiss ich von einem Bekannten, das seine Ex-Freundin damals die Herausgabe untersagt hat, damit er nicht plötzlich bei ihr vor der Tür stehen kann. Wie muss man dies machen, das private Personen definitiv keine Auskunft über die neue Anschrift erhalten?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Generell ist es so, dass das Einwohnermeldeamt deine Daten an andere Behörden oder Rechtsanwälte, im Rahmen der Amtshilfe, herausgeben müssen.

An private Personen werden einige deiner Daten, wie zum Beispiel deine Anschrift auch herausgegeben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Personen einen trifftigen Grund dafür haben, die Datenherausgabe zu fordern. Das Problem hierbei ist natürlich, dass ein "trifftiger Grund" ein sehr dehnbarer Begriff ist. Für den einen Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes ist halt das bevorstehende Klassentreffen schon ein trifftiger Grund, für den anderen aber nicht. Andere persönliche Daten, wie dein Geburtsdatum dürfen aber nie an private Personen herausgegeben werden.

Die Herausgabe deiner persönlichen Daten an private Personen kannst du aber unterbinden. Dazu musst du einfach mal zu dem für dich zuständigen Einwohnermeldeamt gehen. Dort gibt es extra Formulare für diesen Zweck. Das Formular füllst du einfach aus und gibst es wieder beim Einwohnermeldeamt ab. Dann werden deine Daten nicht mehr an Privatpersonen herausgegeben.

» sst » Beiträge: 76 » Talkpoints: 0,41 »


Ich habe der Weitergabe meiner Daten beim Einwohnermeldeamt schon vor Jahren widersprochen. Ich hatte damals gehört dass die Parteien die Einwohnerdaten anfordern können, ebenso wie Adressbuchverlage und das wollte ich absolut nicht. Der Widerspruch erfolgte damals telefonisch und wurde gleich im Computer geändert. Ob damit allerdings generell die Herausgabe für alle Zeit und für Jedermann, also auch für Privatpersonen nicht mehr möglich ist weiß ich nicht.

Hier würde ich empfehlen direkt bei der Einwohnermeldestelle nachzufragen ob dem so ist. Ich werde es jedenfalls persönlich bei der nächsten Ausweisverlängerung mal nachprüfen ob meine Sperre noch aktiv ist und mich auch erkundigen ob diese Untersagung für alle Möglichkeiten gilt. Ich denke auch dass bestimmte staatliche Organe wie Gerichte, die Polizei oder Unterhaltszahlungsstellen weiterhin Zugriff haben werden.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Je nach Einwohnermeldeamt sind die Leute da recht kritisch. Bei manchen Ämtern muss man einen triftigen Grund vorlegen, warum man die Adresse nicht herausgeben will.

Ein Grund ist z.B. Gefahr für Leib und Leben. Wenn man also Morddrohungen erhalten hat und mal eben untertauchen muss, wird so etwas gemacht. Oder wenn man eine Strafanzeige gegen einen Gewalttäter bei der Polizei erstattet hat, darf man seine Adresse vor der Herausgabe schützen. Bei der Polizei holt man sich zu diesem Zweck den Beleg, dass man eine Strafanzeige erstattet hat.

Bekommt man die Herausgabesperre bewilligt, dann muss man regelmäßig erneuern lassen. Ich glaube so etwa alle 1-2 Jahre.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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