Gewerbe anmelden mit Kindergeld
Ich habe mal folgende Frage: Wenn jemand noch nicht komplett berufstätig, also zum Beispiel Azubi oder Schüler ist und noch Kindergeld vom Staat bekommt. Ist es dann möglich das sich die Person ein Gewerbe eröffnet, ohne dass das Kindergeld weggenommen wird?
Ich habe nämlich gelesen, dass es eine gewisse Einkommensgrenze gibt. Und sobald diese überschritten wird, dann hat man kein Anspruch mehr auf das Kindergeld und es wird nicht mehr gezahlt. Könnt ihr mich vielleicht etwas näher darüber informieren? Und gibt es überhaupt so eine Einkommensgrenze für Schüler bzw. Azubis?
Ein Gewerbe kann man sicher erst mal anmelden. Meines Wissens ist für den Kindergeldbezug nur wichtig, wieviel Gewinn dabei rumkommt. Und die Anmeldung eines Gewerbes bedeutet ja nicht, dass damit Gewinn erwirtschaftet wird, auch wenn das natürlich Sinn und Zweck sein sollte.
Für wirklich konkrete Auskünfte solltest Du mal mit (D)einem Steuerberater sprechen, der sich damit wirklich auskennt und auch die aktuellen Gesetzesgrundlagen kennt.
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