Foto der Mitarbeiter auf Firmenhomepage

vom 13.05.2009, 21:06 Uhr

Hallo!

A arbeitet in einem mittelgroßen Betrieb und der Betrieb will jetzt auch online gehen und eine OnlinePräsentation machen. Der Chef B ordnet nun einen Fototermin an, bei dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen und Einzelfotos machen lassen sollen.

A will aber kein Foto von sich im Internet haben und hat sich erst mal geweigert. Der Chef B ist sehr sauer und hat ihm nun die Wahl gestellt das Foto machen zu lassen und mit der Veröffentlichung einverstanden zu sein, oder sich eine andere Firma zu suchen. B hat zwar keine direkte Kündigung ausgesprochen, aber er hat A nahegelgt zu gehen wenn er nicht einverstanden ist.

Kann B wirklich A quasi dazu zwingen ein Foto für die Firma zu veröffentlichen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bei uns wurden für sämtliche Bilder schriftliche Einverständniserklärungen benötigt. Ohne diese Erklärung wird kein Bild veröffentlicht. Ob das allerdings rechtlich verbindlich ist oder nur eine prinzipielle Absicherung seitens meines Arbeitgebers weiß ich natürlich nicht. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass das irgendwo verankert ist.

Die Sache mit der Kündigung ist natürlich ein anderes Problem. Selbst wenn man mal von der rechtlichen Seite absieht denke ich nicht, dass so etwas als einzige Veranlassung für eine Kündigung verwendet wird. Da müsste schon noch etwas anderes, schwerwiegenderes vorgefallen sein. Wahrscheinlicher ist es aber, dass der Chef einfach nur sauer war und aus der Laune heraus einen solchen Kommentar abgelassen hat. Das sollte man aber noch einmal in einem persönlichen Gespräch klären. Man will ja möglichst eine gute Beziehung zu seinem Chef wahren und vielleicht ist ihm selbst gar nicht so bewusst, was er da gesagt hat. Aber das lässt sich ja recht leicht herausfinden.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es ist sicherlich nicht möglich, dass der Chef einen kündigt, weil man nicht damit einverstanden ist auf Fotos auf der Betriebshomepage im Internet gesehen zu werden. Allerdings würde ich mir doch zweimal überlegen, ob ich mich wegen so etwas wirklich mit meinem Chef anlegen möchte. Ich würde eventuell fragen, ob es denn nötig ist, dass auch ich mit auf dem Foto drauf bin, aber wenn er darauf besteht, würde ich mich dem Wunsch lieber beugen.

Ich habe letztens bei einem Azubiprojekt meines Ausbildungsbetriebs mitgemacht und musste mich dafür auch mit der Gruppe und einzeln fotografieren lassen. Diese Fotos waren in ein paar Zeitungen zu sehen und in der Filiale in der das Projekt stattgefunden hat. Ob ich das auch möchte hat mich keiner gefragt, aber wahrscheinlich hätte ich mir das auch früher denken können, dass es Fotos geben wird. Muss man halt mal durch denke ich.

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» Fainne » Beiträge: 633 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Einfache Antwort ohne viel Palaver: Nein, der Chef B von A darf das in keinem Fall, denn das Recht am Bild liegt bei A. Gründe, nach denen das nicht gilt liegen hier nicht vor, da A wohl kaum prominent ist. Eine Verbreitung von B ohne Einverständnis von A kann abgemahnt und Schadenersatz eingeklagt werden. Zudem stellt dies eine Straftat dar.

Das stellt natürlich keinen Kündigungsgrund dar und reicht auch für keine Kündigung aus - zumindest nicht für eine außerordentliche. B kann A natürlich (je nach Betrieb) immernoch ordentlich kündigen unter Beachtung der entsprechenden Fristen.

Zwang ist das sowieso nicht, sondern wenn dann Nötigung - ebenfalls strafbar.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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