Entlassung in der Elternzeit - Wann arbeitslos?

vom 18.04.2009, 01:17 Uhr

Während ich in Elternzeit war ist mein Betrieb pleite gegangen und nun bin ich arbeitslos geworden. Aber meine Elternzeit läuft ja noch und das noch ein halbes Jahr lang.

Ab wann bin ich denn nun wirklich arbeitslos, gilt das schon ab gleich oder erst wenn die Elternzeit vorbei ist? Denn auch wenn ich wollte könnte ich wegen der Kleinen ja noch nicht arbeiten? Wird mir das von meinem Anspruch auf ALG abgezogen oder wie läuft das?

» Pink Elephant » Beiträge: 24 » Talkpoints: 0,16 »



Hallo!

du musst dich sofort, wenn du erfährst, dass du arbeitslos wirst arbeitslos melden. Auch wenn du noch ein halbes Jahr Zeit hast. Denn du bist verpflichtet, dich ab dem Zeitpunkt beim Arbeitsamt zu melden, wo du efährst, dass du arbeitslos wirst oder bist.

Wenn dein Betrieb dich schon informiert hat, dass er dicht macht oder schon dicht gemacht hat, dann wird es Zeit, dass du dich auch arbeislos meldest. Denn jeder Tag, der versäumt wird führt zu einer Arbeitslosengeldsperre. Auch wenn es nur ein einziger Tag ist. Denn dieser Tag könnte ja entscheident sein, dass die Arbeitsargentur eine andere Arbeit für dich hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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