Anzahlung - Sie muss nicht geleistet werden

vom 26.05.2008, 22:48 Uhr

Wenn man etwas kauft, was aber erst später geliefert wird, zum Beispiel eine Küche, dann wird vom Verkäufer oft eine Anzahlung gefordert. Darauf hat der Verkäufer aber kein Anspruch und man kann dies ablehnen. Bei einer Anzahlung geht man auch immer ein gewisses Risiko ein. Sollte das Geschäft in der Zwischenzeit pleite machen, dann bekommt man von seinem Geld erst mal nichts zurück.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Eine Anzahlung zu leisten ist aber in den meisten Fällen von Möbelkauf absolut üblich. Bei größeren Anschaffungen haben wir die Anzahlung bisher auch immer geleistet.

Ich weiß nicht, wie gut das angekommen wäre, wenn ich, nachdem ich mit dem Verkäufer ca. 3 Stunden meine neue Küche zusammengepuzzelt hatte, gesagt, hätte, "Ätsch, Anzahlung ist nicht". Müsste man mal auf einen Versuch ankommen lassen. :D

Im Zweifelsfall, wenn das Möbelhaus auf eine Anzahlung bestehen würde, würde ich die Anzahlung aber dennoch leisten, denn was bringt es, wenn man in einem anderen Möbelhaus mit der Suche wieder von vorne beginnen muss und dann evtl. das gleiche Problem mit der Anzahlung hat?

Bei großen Möbelhäusern geht man in der Regel ja auch nicht davon aus, dass diese Pleite machen. Obwohl das trotzdem nicht so weit hergeholt ist. Eine Freundin hatte das Problem mit einem kleineren Möbelhaus, als sie nach einigen Jahren umgezogen ist und ihre bestehende Küche erweitern wollte. Weitere Schränke bestellt, Anzahlung geleistet und nach Wochen ein Schreiben wegen Insolvenz. Ich weiß nicht mehr genau, wie sie aus der Sache rausgekommen ist, ich meine mich zu erinnern, dass sie die Schränke doch irgendwie bekommen hat. Ob sie dabei dann einen finanziellen Verlust hatte, weiß ich nicht. Aber Aufregung, ewige Telefonate und Briefverkehr haben an ihren Nerven gezehrt.

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» wölfchen » Beiträge: 2280 » Talkpoints: 13,46 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Auch wenn der Verkäufer rechtlich gesehen keinen Anspruch auf eine Anzahlung hat, hat sie sich nun mal durchgesetzt und das meines Erachtens auch nicht zu Unrecht. Denn nicht nur der Käufer geht mit der Anzahlung ein Risiko ein, sondern auch der Verkäufer. Der Käufer kann ja mittlerweile auch Pleite gegangen sein und den vollen Preis nicht mehr zahlen.

Gerade bei Einbauküchen finde ich eine Anzahlung durchaus sinnvoll, wird doch hier meist speziell für den Kunden etwas zusammengestellt. Die Chance das noch mal loszuwerden ist für den Verkäufer eher gering und so kann der Ausfall zumindest verringert werden.

Daher würde ich nur bei Standardmöbeln oder -gegenständen als Verkäufer auf eine Anzahlung verzichten und auch als Kunde nur in diesem Fall total ablehnen. Da der Verkäufer ja auch die Möglichkeit hat die Bestellung ohne Anzahlung nicht anzunehmen, wird es gerade bei speziellen Möbeln oder hochwertigen Gegenständen schwierig sein, einen Verkäufer zu finden, der ohne Anzahlung eine Bestellung annimmt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ein Kaufvertrag muss ja von beiden Seiten abgeschlossen werden. Wenn nur der Käufer den Kaufvertrag abschließt und keine Anzahlung leisten will und der Verkäufer sagt, dass er es ohne Anzahlung nicht macht, entsteht ja kein Kaufvertrag.

Ich denke, dass ein Vertrag ja nur entstehen kann, wenn beide Seiten mit den gleichen Regeln einverstanden ist. Ist der Verkäufer nicht damit einverstanden einen Möbelkauf ohne Anzahlung zu machen, muss der Käufer halt irgendwoanders hingehen, oder eben damit einverstanden sein. Ich denke nicht, dass es so einfach ist, keine Anzahlung zu machen und trotzdem die Küche, oder andre Möbel zu bekommen. Auch wenn es rechtlich vielleicht nicht unbedingt geregelt ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bislang kenne ich es auch nur so von wegen Anzahlung, gerade bei "angepassten" Maßküchen ist dies ohne Anzahlung unmöglich, sodass entweder der Kunde zustimmt, diese Anzahlung zu leisten oder eben nicht. Dann wird sich der Kunde anderweitig umschauen müssen.

Es ist doch immer so, das man bevor die Küche aufgebaut wird, den Kaufvertrag zzgl. Bedingungen unterschreibt, sodass man nach dem Aufbau nicht einfach sagen kann: Nee, zahl ich nicht! Das ist dann nicht mehr möglich.

Ich finde es für den Kunden und den Verkäufer gerechtfertigt eine Anzahlung zu leisten. So ist jeder der Beiden auf der sicheren Seite.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich ärgere mich jedesmal wenn die meisten Möbelhäuser auf eine Anzahlung von zwanzig und manchmal sogar noch mehr Prozent bestehen. Voriges Jahr haben wir unser fast zwanzig Jahre altes Wohnzimmer komplett entsorgt und wirklich alles durch Neuware ersetzt. Wir waren bereit richtig Geld auszugeben und haben das auch später gemacht.

Natürlich waren wir auch beim lokalen Branchenriesen Porta. Mal abgesehen dass dieser vom Preis her selbst noch mit eingeräumten Rabatten von vierzig Prozent noch deutlich über dem bisher teuersten Anbieter lag, wollten die noch zusätzlich eine Anzahlung von sagenhaften dreißig Prozent haben. Das sind ein paar tausend Euro und das bei Lieferzeiten von zehn und mehr Wochen. Nach hartnäckigem Feilschen war man bereit die Anzahlung auf zehn Prozent zu reduzieren aber ich wollte dann trotz der bereits sinnlos investierten Zeit nicht mehr. Gekauft hatten wir dann übrigens in einem kleinen Möbelhaus direkt um die Ecke mit individueller Beratung und ohne Anzahlung sowie einer geschenkten Sektflasche beim unterschreiben des Kaufvertrages. Letzteres ist nicht wirklich erforderlich, aber man freut sich. Der Preis war übrigens auch noch günstiger so dass wir hier wirklich nicht lange überlegen brauchten.

Mittlerweile bestehen auch nicht mehr alle Autohäuser auf eine Anzahlung und das ist auch richtig so. Für mich ist das ganz einfach mit kaufentscheidend. Wenn ich mir so vorstelle was mir durch die Anzahlung so an Zinsen entgeht und was der Händler auf meine Kosten und auf Kosten der anderen Verbraucher an zusätzlichem Gewinn verbuchen kann ohne dafür irgendeine Leistung zu erbringen dann wird mir ganz schlecht. Gerade im Autogeschäft oder auch bei den Möbelhäusern steht schnell mal eine Insolvenz ins Haus und dann kann ich mich in der Gläubigerschlange ganz hinten anstellen und von meinem sauer Ersparten wohl nichts wiedersehen. Nein danke!

Verständnis habe ich aber dafür wenn ein kleiner Handwerksmeister Abschlagzahlungen auf bereits getätigte Arbeiten vereinbart. Ich hatte neulich einen Zaunbauer bei mir beschäftigt der mir auch sein Leid über die Zahlungsmoral seiner Kunden und die vielen Außenstände geklagt hatte. Hier war ich gerne bereit die Rechnung stückchenweise zu bezahlen wobei aber doch ein bisschen ungutes Gefühl bei mir vorhanden war. Nicht umsonst sagt man, erst die Ware dann das Geld.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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