Ab wann braucht man einen Krankenschein im öffentl. Dienst?

vom 10.02.2009, 09:12 Uhr

Früher in der Schule war es ja so, dass man immer wenn man nicht zur Schule kommen konnte wegen Krankheit einen Krankenschein vorzeigen musste (zumindest war das bei mir in der Schule so). Nun würde mich aber mal interessieren, wie das im öffentlichen Dienst gehandhabt wird, da ich irgendwas im Hinterkopf habe von 2-3 Tagen, die man auch ohne Krankenschein zu Hause bleiben kann. Oft ist es ja so, dass man eine Erkältung hat, gegen die es ja sowieso kein wirksames Medikament gibt und wo man mit Ruhe, heißer Zitrone, Infrarotlicht und Inhalation am besten fährt.

Und oft muss man bei so einer Erkältung ja auch nur 2-3 Tage zu Hause bleiben, um sich wieder so fit zu fühlen, dass man arbeiten gehen kann und da wäre es doch doof, dann einen von diesen zwei Tagen stundenlang in einem Wartezimmer zu verbringen, nur um sich dann die Krankschreibung abzuholen. Hat da vielleicht jemand von euch Ahnung, wie das im öffentlichen Dienst mit der Krankschreibung gehandhabt wird?

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» Grooovegirl » Beiträge: 3409 » Talkpoints: 11,54 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn ich mich richtig erinnere, dann sollte eine Krankschreibung immer spätestens am 2ten Tag deiner Abwesenheit vorliegen. (war zumindest während meiner Ausbildung bei der Sparkasse so, und die gelten ja auch noch als öffentlicher Dienst).

Allerdings solltest du mal in deinen Arbeitsvertrag schauen, darin sollte das geregelt sein. Es gibt Firmen und Institutionen, die sagen: 1 Tag ohne gelben Urlaubsschein ist ok, es gibt aber auch welche, die verlangen ab dem ersten Tag einen Krankenschein.

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich kann aus eigener Erfahrung nur bestätigen, was jasper schreibt. Bei meinem letzten Arbeitgeber (dem Land Hessen) war es so geregelt, dass ich keine Krankschreibung vorlegen musste, wenn ich nur einen Tag ausfiel. Nur wenn ich mehrere Tage krank war, wurde eine verlangt. Mittlerweile arbeite ich im öffentlichen Dienst des Landes Thüringen und muss im Krankheitsfall ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.

Sollte in deinem Arbeitsvertrag keine entsprechende Klausel vorhanden sein, frag doch einfach direkt bei der zugehörigen Verwaltungsstelle nach. Das braucht dir nicht peinlich sein, begründen kannst du es damit, dass du verschiedene Informationen bekommen hast und Klarheit haben möchtest.

» Sunny08 » Beiträge: 228 » Talkpoints: 0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich war viele Jahre in einem städtischen Krankenhaus beschäftigt, dort sah der Arbeitsvertrag es vor, dass man drei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fehlen durfte. Ab dem vierten Tag musste der gelbe Schein dann aber nachgereicht werden.

Das war in sämtlichen städtischen Betrieben meiner Heimatstadt so geregelt, wie es in anderen Städten, oder Landkreisen aussieht, kann ich aber nicht sagen. Mag sein, dass es da Unterschiede gibt.

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» Zwieback » Beiträge: 722 » Talkpoints: 20,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Also bei uns (Kommune) ist es so: Der Krankenschein muss am dritten Tag des Fehlens vorgelegt werden. Man kann also zwei Tage ohne Attest vom Arzt fehlen - es sei denn, es liegt ein Wochenende dazwischen. Dieses wird natürlich der Krankheitszeit dazugerechnet. wer also am Freitag fehlt, der muss am Montag ein Attest vorweisen können bzw. sollte spätestens am Montag zum Arzt gehen, wenn er arbeitsunfähig ist.

» nedra » Beiträge: 159 » Talkpoints: -0,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich hab in meinem Arbeitsvertrag nochmal nachgeschaut und da steht drin, dass die Krankmeldung spätstens ab dem 2. Tag eingangen sein muss und ich nehmen mal stark an, dass das auch bedeutet, dass sie sofort und ab dem 1. Tag auch vorhanden sein muss.

Ich habs mich bisher noch nie getraut, ohne Krankenschein krank zu sein (das reimt sich) und war immer gleich beim Arzt. Also ich glaub wirklich fast, bei uns kann man ohne Attest wirklich nicht mal einen Tag fehlen und wenn ich ehrlich sein soll, finde ich das auch ganz gut so.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Danke auf jeden Fall für eure Antworten aber die sind ja ziemlich unterschiedlich ausgefallen. Das Problem bei mir ist, dass ich eigentlich noch studiere und studienbedingt ein Jahr arbeiten muss, ehe ich zur Abschlussprüfung zugelassen werde. Ich habe also gar keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen, sondern nur im Studiendekanat einen Zettel unterschrieben, wo die drei Arbeitsstätten aufgelistet waren, an denen ich in dem einen Jahr arbeite. Heute Morgen habe ich mit meinem derzeitigen Chef telefoniert und der wusste auch nicht, ob ich einen Krankenschein vorzeigen muss.

Und zwei Kollegen meinten eben, dass man 2-3 Tage auch ohne Krankenschein fehlen darf. Naja mal sehen, zur Not kann ich ja noch mal beim Studiendekanat nachfragen, wie die das sehen aber wie ich das vermute, wird sich am Ende eh kein Mensch dafür interessieren ;-) Ich denke aber auch nicht, dass ich länger als 2 Tage fehlen werde, insofern wäre diese 3 Tage Regelung für mich perfekt.

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» Grooovegirl » Beiträge: 3409 » Talkpoints: 11,54 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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