Frage zu Kündigungfristen

vom 01.12.2008, 10:14 Uhr

Hallo Zusammen,

weiß jemand von euch, ob Folgendes okay ist? In einer Niederlassung y mit weniger als 10 Angestellten soll jemand von heute auf morgen gekündigt werden. Soweit ich das einschätzen kann, wäre das in Ordnung, da für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten Sonderregelungen für die Kündigungsfristen gelten.

Allerdings ist die Niederlassung y eine Niederlassung einer größeren Firma mit einigen Niederlassungen in Deutschland. Gelten dann noch immer die Sonderregelungen für Kleinbetriebe oder gilt die Niederlassung als Teil der größeren Firma, womit dann die Sonderkündigungsbedingungen hinfällig werden?

Danke für eure Antworten.

Gruß

» Fantasia2009 » Beiträge: 405 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Eine Filiale ist kein Kleinbetrieb. Steht eine größere Firma dahinter, gelten nach meiner Auffassung keine Sonderregelungen. Bin mir aber gerade nicht sicher, ob (nahezu) fristlose Kündigungen auch in Kleinbetrieben so ohne weiteres zulässig sind. Eine Ausnahme wäre natürlich - für alle Firmengrößen -, wenn der Mitarbeiter einen Grund dafür bietet, z.B. Veruntreuung, Diebstahl oder das Ausplappern von Interna.

Beruft sich die Kündigung auf die Regelung für Kleinbetriebe ist sie meiner Meinung nach unzulässig. Gewissheit bringt da aber wohl nur die Rechtsberatung. :wink:

» Nothlia » Beiträge: 102 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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