Versicherung - Wer haftet bei falscher Beratung?

vom 15.10.2008, 04:44 Uhr

Folgendes Problem: A & B hatten eine Hausratversicherung und waren weit unterversichert. Das letzte Mal als der Versicherungsvertreter C da war, vor 8 Monaten, haben A & B die Summe so erhöht wie er es für richtig gehalten hat und nun stellte sich auf Grund eines Schadens heraus, dass A & B total unterversichert wären.

Können A & B jetzt C oder jemand anderen in Haftung nehmen oder sind A & B jetzt die Idioten die auf dem Schaden sitzen bleiben? Wer ist verantwortlich, A, B , der Vertreter C oder die Gesellschaft die vielleicht nicht richtig ausgebildet hat? A & B haben sich natürlich auf die Aussagen des Vertreters C verlassen, da sie ja selbst von Versicherungen gar keine Ahnung haben und eigentlich immer das Gefühl hatten gut aufgehoben zu sein.

» BMX » Beiträge: 6 » Talkpoints: -0,02 »



Sollte tatsächlich eine falsche Beratung vorliegen und kann sich der Vermittler nicht entlasten, z.B. durch das Vorlegen von Gesprächsnotizen, Beratungsprotokollen usw. so muss auch der Vermittler selbst für die falsche Beratung haften. Aus diesem Grund ist es für jeden Versicherungsvertreter zu einer Pflicht geworden, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, bevor er seinem Beruf nachgehen kann.

Der Versicherer reguliert den entstandenen Schaden nach den vorgesehenen Bedingungen und nach der aktuellen Rechtssprechung. D.h. bis zu der Höhe, wie vertraglich vereinbart. Die Kunden haben dann die Möglichkeiten ihren Versicherungsvertreter für die restliche Schadensumme haftbar zu machen. Dieser muss bei einer Falschberatung die entstandenen Kosten übernehmen.

» Pralinka » Beiträge: 147 » Talkpoints: -1,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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