Wie lange dürfen Jugendliche in die Disco?

vom 23.09.2008, 22:43 Uhr

Meine Tochter 15 und ich sind seit Wochen am Streiten. Das ganze Problem ist, dass sie gerne auch in eine Disco gehen möchte und ich der Meinung bin, dass es nicht sein muss. Nun dürfen die meisten ihrer Freundinnen Samstag in die Disco gehen und so gibt es wöchentliche Diskussionen. Langsam bin ich es echt leid.

Wie lange dürfen Jugendliche in dem Alter in die Disco und wie handhabt ihr es mit euren Kindern. Ich will ja nicht die böse Mutter sein, aber schließlich bin ich ja verantwortlich für mein Kind und ich denke mit 15 kann sie eben noch nicht wirklich selbst auf sich aufpassen. Ich weiß schon, dass Streit mit den Eltern in dem Alter normal sind.

» Finn » Beiträge: 120 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die rechtlichen Grundlagen lassen sich im Jugendschutzgesetz (JuSchG) nachlesen. Für die Disco ist wohl der § 5 JuSchG anzuwenden. Unter Umständen darf die Tochter bis maximal 24 Uhr in die Disco, vielleicht aber auch gar nicht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo!

Normalerweise darf kein Jugendlicher unter 16 Jahre in eine Diskothek ung ab 16-18 dann bis 24 Uhr. Den Streit kenne ich aber auch zu genüge und ich ahbe mit meiner Tochter auch aneinandergehangen deswegen. Ich bin dann, weil sie mit den Ausdruck des Jugendschutzgesetzes nicht geglaubt hat mit ihr zum Jugendamt gegangen und habe dort mit ihr zusammen nachgefragt und bekam die gleiche Antwort.

Dann war bei uns das Thema gegessen, bis sie 16 wurde. Aber auch da habe ich mich nicht immer an das Gesetz gehalten. Ich habe ihr dann erklärt, dass es eine Richtlinie ist und sie laut Gesetz zwar bis 24 Uhr darf, aber sie muss eben nicht und deswegen musste sie auch manchmal um 22 Uhr oder 23 Uhr zu Hause sein. Je nachdem, wie sie sich benommen hat oder aber was man am nächsten Tag vor hatte.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Normalerweise darf kein Jugendlicher unter 16 Jahre in eine Diskothek ung ab 16-18 dann bis 24 Uhr.

Hast Du Dir mal den Link angeschaut? Wenn der Ausrichter bestimmte Kriterien erfüllt, dann dürfen auch Jugendliche bis 24 Uhr diese Tanzveranstaltung besuchen. Und wenn eine sorgeberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Person den Jugendlichen begleitet, dann darf dieser ebenfalls bis 24 Uhr in die Disco.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



In einer Standarddiskothek kann man aber wirklich davon ausgehen, dass es keine Betreuer o.ä. gibt. Ich denke wenn es hier um eine spezielle Veranstaltung irgendeiner Organisation handeln würde wäre der Hinweis wichtig, aber hier reden wir ja vom durchschnittlichen Diskobetrieb.

Du kannst dich einfach auf das Gesetz berufen und zu deiner Tochter sagen, nur weil andere Eltern die Aufsichtspflicht verletzen willst du das noch lange nicht tun. Wie lange dauerts denn noch, bis sie 16 wird? Dann würde das "Theater" ja bestimmt von neuem losgehen.

Zum Stichwort elterliche Begleitung gibt es übrigens eine Art "Schlupfloch", die von vielen Seiten unterstützt wird. Jugendliche zwischen 16-17 dürfen ja maximal bis 24 Uhr ausgehen, außer eben in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Es gibt aber Formulare, die Aufsichtspflicht für den Abend auf einen volljährigen Freund oder Freundin zu übertragen, für gewöhnlich inklusive Telefonnummer damit der Diskothekenbetreiber eine Möglichkeit hat die Angabe direkt zu überprüfen (die Unterschrift könnte ja auch gefälscht sein). Bei uns in der Gegend war das üblich, seit plötzlich vermehrt Kontrollen nach 24 Uhr durchgeführt worden sind und viel u viele 16- oder 17-Jährige aufgegriffen wurden hat das wohl irgendwer "entdeckt".

Wobei das für die Eltern wohl trotzdem noch eine Verletzung der Aufsichtspflicht sein soll, während die Diskothekenbetreiber damit aus dem Schneider wären. Die genaue Gesetzeslage kenne ich nicht, so wurde es mir aber mal beim Plausch mit dem Einlasskontrolleur erklärt.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also eigentlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 nur in Begleitung der Eltern in eine Discothek. Ab dem 16. Lebensalter darf man bis zur Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, nur mit 16 alleine in eine Diskothek gehen. Erst ab 18 darf man so lange man möchte. Und so ähnlich hatten meine Eltern es auch bei mir gehandhabt, als ich in dem Alter deiner Tochter war.

Mit 15 wollte ich zum ersten Mal weggehen, weil natürlich alle anderen auch weggehen durften und da musste ich ja mit, wie das eben so ist. Nach langem Hin und Her hatte ich dann meine Eltern überredet, dass ich ausnahmsweise bis 11 Uhr in die Disco durfte. Aber auch nur, weil uns um Punkt 11 der Vater einer Freundin dort abgeholt hatte. Dass ich dann weggehen durfte, war aber auch nicht die Regel, sondern ich durfte im Alter von 15 vielleicht 4 Mal in eine Disco. Als ich dann 16 wurde, durfte ich bis 12 Uhr weg, aber ich durfte auch nicht andauernd weg, sondern nur ab und an.

Diese Regelung fand ich eigentlich ganz ok, auch ich wenn damals immer genörgelt habe, dass 12 Uhr doch viel zu kurz sei. Jetzt gehe ich gar nicht mehr vor 12 weg, da das Nachtleben in der Stadt ja quasi erst um 12 Uhr losgeht, wenn die "Kleinen" nach Hause müssen. Ich würde deine Tochter jedenfalls auch nicht so lange weglassen, zumal man sich strafbar macht, wenn man seine Tochter unbeaufsichtigt weg gehen lässt. Bei uns ist es zum Beispiel oft so, dass Polizeikontrollen stattfinden und die unter 18 Jährigen, bzw. unter 16 Jährigen aussortiert werden.

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» Chiquitalina » Beiträge: 2311 » Talkpoints: -3,62 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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