Kann die Bank trotz überhöhten Dispo Auszahlung verweigern?

vom 31.07.2008, 22:33 Uhr

Hallo,
da habe ich wohl einen großen Fehler gemacht und meine Erwerbsunfähigkeitsrente auf ein verschuldetes Konto überweisen lassen. Jetzt komme ich plötzlich nicht mehr dran, meine Karten sind gesperrt und ich fühle mich ziem lich nackt, weil ich nun plötzlich die Miete, einen anderen laufenden Kredit und die Fahrkarte wiederum nicht bezahlen kann?

Muß die Bank nicht einen gewissen Mindestbetrag auszahlen? Sie kann doch nicht die ganze Rente plötzlich einbehalten?

» Lucy321 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,60 »



Hallo!

Wenn das Konto voll ausgelastet ist und das Konto gesperrt ist, weil der Dispositionskredit überzogen ist, darf die Bank das machen. Denn die Bank braucht ja auch die Sicherheit, dass das Konto mal ausgeglichen ist. Ich denke, dass du da einfach Pech hattest. Ich weiß wohl nicht, wie das ist, ob die Bank RENTE einbehalten darf. aber wenn nichts andres auf das Konto kommt, dann ist das bestimmt auch möglich.

Ich würde mal zum Kundenberater gehen und versuchen ruhig und vernünftig mit ihm zu sprechen. Bankleute sind auch nur Menschen und viele haben auch für so eine Situation Verständnis. Vielleicht kannst du mit einem Gespräch was erreichen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo ! also normalerweise darf die Bank dein Konto nicht einfach so sperren! Sie müssend dir vorher mindestens einen Hinweis vorher geben! Außerdem ist die Bank dazu verpflichtet, auch wenn sogar eine Pfändung auf deinem Konto ist, dir 10 Tage lang die Möglichkeit geben Geld von diesem Konto abzuheben.

Denn du musst ja wie du selbst gesagt hast Miete und Fahrkarte zahlen. Kannst du dies nicht, hast du keine Möglichkeit zu Arbeit zu kommen, dein Job könnte auf dem Spiel stehen und du könntest bei nicht zahlen der Miete von midestens drei Monaten auch deine Wohnung verlieren und wärest wahrscheinlich obdachlos. Doch mein Ehemann sagt du sollst dir schnellst möglichst einen Anwalt nehmen, der mit dir gemeinsam eine Lösung finden soll, erst ganz ruhig und dann wenns nichts bringt, was ich nicht glaube, dann mit rechtlichen Schritten dagegen vor gehen !

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo,

wenn dein Konto so stark überzogen ist, dann hast du doch sicher schon mehrere Briefe erhalten. Man hat ja nur einen bestimmten Dispokredit, der eben nicht noch weiter überzogen werden sollte. Normalerweise sperrt die Bank einen Dispokredit wenn kein regelmäßiges Einkommen eingeht. So war es bei mir nämlich auch. Als ich noch arbeiten gegangen bin hatte ich einen Dispo von 1800 Euro den ich auch immer gerne ausgenutzt habe.

Schande über mich. Als ich dann im Mutterschutz war und kein geregeltes Einkommen bezog, sondern nur ein bisschen Kindergeld und Elterngeld, sollte ich das Konto auffüllen. Mir ist zwar unklar wie das immer so auf anhieb gehen soll, aber egal. Mittlerweile bin ich sehr froh das ich mein Konto nicht mehr überziehen kann, und würde es auch nie wieder tun. Es verleitet einfach dazu eine unmenge zu kaufen, was aber ja gar nicht immer benötigt wird.

Dir bleibt sicher keine andere möglichkeit als dich mit deiner Bank auseinander zu setzen. Und dann muss dir auch klar werden, das man sich nur dann Gegenstände erlauben kann, wenn man auch das nötige Kleingeld dafür hat. Damit meine ich natürlich keine Sachen die man fürs alltägliche Leben braucht. (Das ist nicht böse gemeint, ich spreche nur aus Erfahrungen! :wink: )

» herrmausi » Beiträge: 916 » Talkpoints: -0,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge



ZappHamZ hat geschrieben:Hallo ! also normalerweise darf die Bank dein Konto nicht einfach so sperren! Sie müssend dir vorher mindestens einen Hinweis vorher geben! Außerdem ist die Bank dazu verpflichtet, auch wenn sogar eine Pfändung auf deinem Konto ist, dir 10 Tage lang die Möglichkeit geben Geld von diesem Konto abzuheben.

Das sind zwei verschiedene Sachen. Wenn gepfändet wird, steht einem ein Betrag noch zu das stimmt ABER wenn das Konto in der Miese ist und Geld reinkommt, darf die Bank es komplett behalten. Sowas schimpft sich kontokorrentmäßigen Verrechnung und ist auch im Gesetz verankert. Was du meinst ist der Pfändungsschutz vom Lohn (§ 850 k) Dieser gilt auch nur bei Pfändungen und nicht bei Sachen zwischen Kunden und Bank.

Hab mal ein Urteil rausgesucht wo es um einen ähnlichen Fall ging Klick

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das einzige, was du da (glaube ich) tun kannst, ist umgehend deinen Versicherer beauftragen, deine Erwerbsunfähigkeitsrente auf ein anderes Konto, am besten sogar das eines Verwandten oder Freundes zu überweisen.

Solltest du von Wohnungslosigkeit und ähnlichem bedroht sein, empfiehlt sich ein Gang zur Arge, das heißt, dass du Arbeitslosengeld II beziehungsweise in deinem Fall, Sozialgeld beantragst, damit deine Miete so schnell wie möglich bezahlt wird.

Ansonsten hört sich das für mich so an, als müsstest du dringend deinen gesamten Bedarf nochmal durchrechnen und vielleicht auch knallhart neu kalkulieren. Falls alles schon sehr verfahren sein sollte, empfiehlt sich ein Gang zur Schuldnerberatung. Die Wartelisten bei den öffentlich finanzierten und kostenlosen Schuldnerberatungen (die eben wirklich seriöse und äußerst kompetente Hilfe bieten), sind teilweise sehr lange und du darfst diesen Termin dann keinesfalls verschenken, denn es kann damit tatsächlich alles wieder gänzlich in Ordnung kommen, sodass du weißt, was du ausgibst, deine Bank nie wieder Schwierigkeiten macht, weil eine Regelung getroffen wurde, alle anderen Verbindlichkeiten abgeklärt sind und ab da, dem ruhigen Schlaf nichts mehr im Weg steht. Sich einfach nicht darum zu kümmern, wenn eine Bank schon solch einen Schritt geht, ist fatal. Denn die lassen mit Sicherheit nicht locker und werden auch bei umgeleitetem Geld, Gerichtsvollzieher und alles aktivieren.

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» Tsunami » Beiträge: 218 » Talkpoints: 26,25 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Die Bank muss Sozialleistungen für rund eine Woche nach Eingang auszahlen, unabhängig davon, wie der Kontostand ausfällt. Soweit ich weiss zählt eine Erwerbsminderungsrente als Sozialleistung.

» mastertrader26 » Beiträge: 55 » Talkpoints: 0,20 »



Hallo,

jetzt habe ich den Beweis, daß die Bank mir meine Erwerbsunfähigkeitsrente auf ein anderes Konto auszahlen muß, da die Rente unter 800,- Euro liegt und somit nicht pfändbar ist, egal wieviel ich in den Miesen bin! Wenn die sich weigern sollten,denen vom Schreiben des Gerichts eine Kopie hinschicken, ansonsten bleibt nur der Rechtspfleger vom Amtsgericht!

» Lucy321 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,60 »


Hallo Lucy, ich hoffe Du nimmst Dir Tsunamis letzten Absatz trotzdem zu Herzen. Klar ist es erst mal schön, wieder über das Geld zu verfügen. Aber eine richtige Lösung ist das ja auch nicht. Denn dass die Bank ihr Geld wieder haben will ist wohl einsehbar und auch Rechtens. Deswegen würde auch ich Dir raten, dass grundlegende Problem so schnell wie möglich anzugehen und zu lösen. Denn sonst werden mit Sicherheit schwerere Geschütze aufgefahren und von Deiner Rente bleibt dann trotz dem sie Dir rechtmäßig zusteht nicht viel übrig.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Du kannst dir deine Rente ja auch erst einmal per Scheck auszahlen lassen, d.h. Barscheck. Dann hast du deine Rente in bar. Selbst wenn man dann versucht die Rente zu pfänden, geht das nicht wegen der Pfändungsfreigrenze. So hast du aber erst einmal Zeit deine finanziellen Probleme zu lösen und kannst aber Miete und andere Kosten bezahlen. Du hast deine gesamte Rente als Bargeld zur Verfügung.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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