Betäubungsmittel als medizinischen Bedarf im Urlaub mitführe

vom 09.08.2008, 15:18 Uhr

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben. Und um auf bestimmte Eventualitäten vorbereitet zu sein gehört heute auch meist eine Reiseapotheke ins Gepäck - die Diskussion dazu gibts' unter Reiseapotheke für den Urlaub - was muss rein?. Besondere Aufmerksamkeit sollten man Medikamenten widmen, die unter des Betäubungsmittelgesetz fallen.

Für Reisen von maximal 30 Tagen Dauer in Staaten, die dem Schengener Abkommen angehören ist dazu eine Bescheinigung mitzuführen, die vom Arzt ausgefüllt und von der obersten Gesundheitsbehörde (oder einer von dieser beauftragten Stelle) des Bundeslandes in dem der Reisenden seinen Wohnsitz hat beglaubigt sein muss. In Sachsen-Anhalt ist das das Landesverwaltungsamt.

Für Reisen in andere Staaten gibt es keine allgemeingültige Bestätigung, dass die Betäubungsmittel zum medizinischen Bedarf des Reisenden gehören. Hier ist es empfehlenswert sich vom Arzt eine Bescheinigung (möglichst in englischer Sprache) ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung sollte neben Einzel- und Tagesdosis sowie der Wirkstoffbezeichnung des mitgeführten Mittels auch die Dauer der Reise aufführen und als Original oder beglaubigte Kopie auf der Reise mitgeführt werden. Da die Regeln aber nicht harmonisiert sind, sollte man sich schon beim Planen einer Reise informieren, welche Regeln für Betäubungsmittel im Zielland gelten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Was fiele denn zum Beispiel unter das Betäubungsmittelgesetz? Mir fällt da auf Anhieb kein gängiges Medikament ein. Aber vielleicht weiss ich das ja auch nur mal wieder nicht.

Steht so etwas auf der Packungsbeilage oder muss der Apotheker beim Verkauf darauf hinweisen?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Sicher nicht ? In der Regel sind das fast alle Medikamente die du nur auf ein Verschreibungspflichtiges Rezept vom Arzt bekommst. Wie der Name schon sagt, geht es dabei um Betäubungsmittel bzw. Mittel die die Wahrnehmung beeinflussen und eine betäubende Wirkung haben.

Da drunter fallen zum Beispiel die Opioide wie Fentanyl Pflaster oder Morphin Pflaster, Tabletten usw. Oder auch das Kokain, welches zu Medizinischen Zwecken gegen starke Schmerzen eingesetzt wird. Gibt aber noch einige andere davon, wäre jetzt aber eine ewig lange Liste wenn ich jedes mit Namen hinschreiben würde und alle wären es dann immer noch nicht.

Aber nicht nur das fällt da drunter, sondern auch Medikamente in großer Mengenzahl müssen vorher angemeldet werden ansonsten wird einem der Handel damit vorgeworfen. Das reicht dann allerdings beim Zoll :wink:

Zu deiner anderen Frage, ein Betäubungsmittel bekommst du nur von einem Arzt verschrieben und kannst du nicht als Otto-Normal in der Apotheke kaufen, ohne einen entsprechenden Schein. Selbstverständlich steht das in der Beilage drinnen zu welcher Stoffgruppe es gehört und ob es unter das BTM Gesetz fällt, darauf hinweisen muss der Apotheker nicht wenn du ein Rezept vorlegst, allerdings wenn du es ohne dieses Erwerben möchtest dann schon und er darf es dir dann auch nicht aushändigen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Sorae hat geschrieben:In der Regel sind das fast alle Medikamente die du nur auf ein Verschreibungspflichtiges Rezept vom Arzt bekommst. Wie der Name schon sagt, geht es dabei um Betäubungsmittel bzw. Mittel die die Wahrnehmung beeinflussen und eine betäubende Wirkung haben.

Da stellt sich mir eine Frage: Wie sieht es denn mit in der Apotheke frei verkäuflichen Arzneimitteln aus, die eine betäubende Wirkung haben bzw. die Wahrnehmung beeinflussen? Ich denke da beispielsweise an Schmerzmittel, in deren Packungsbeilage steht, dass man keine Maschinen führen oder Auto fahren darf. Gelten auch diese Medikamte schon als Betäubungsmittel?

Ich muss gestehen, dass ich mich bisher noch nie mit diesem Thema auseinandergesetzt habe, was vermutlich daran liegt, dass ich kaum Arzneimittel mit in den Urlaub nehme.

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» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, müssen immer von einem Arzt verschrieben werden, weil dieser diese Medikamente in angemessener Form verordnen kann, und daher sind sie nicht frei verkäuflich.

Auch starke Schmerzmittel fallen unter dieses Gesetz, weil diese (wie andere Medikamente unter BtMG) ein gewisses Sucht- bzw. Abhängigkeitspotential aufweisen

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Danke für diesen Thread. Ich werde bald nach Nordafrika fahren und muss meine Medikamente, darunter auch Benzos, mitnehmen. Ich hab da bis jetzt noch gar nicht drüber nachgedacht, dass so was Probleme geben könnte. Gehe jetzt nächste Woche direkt mal und lasse mir vom Arzt was schreiben.

» schwarzweissewelt » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


XXXGermaineXXX hat geschrieben:Da stellt sich mir eine Frage: Wie sieht es denn mit in der Apotheke frei verkäuflichen Arzneimitteln aus, die eine betäubende Wirkung haben bzw. die Wahrnehmung beeinflussen? Ich denke da beispielsweise an Schmerzmittel, in deren Packungsbeilage steht, dass man keine Maschinen führen oder Auto fahren darf. Gelten auch diese Medikamte schon als Betäubungsmittel?

Natürlich gibt es auch frei Verkäufliche Analgetika usw. die eine Wahrnehmungsbeeinflussung als Nebenwirkung zur Folge haben, oder haben können als Wechselwirkung. Aber wie JotJot schon gesagt hat, es betrifft nur Medikamente die vom Arzt verschrieben werden müssen, da es sich bei diesen Medikamenten noch einmal um eine Stufe mehr handelt und man diese selbst ohne eine Beratung bzw. Verordnung überdosiert. Würde es zum Beispiel Durugesig Pflaster ohne eine Verschreibung geben, dann würden sich Junkies freuen und das permanent auf kleben. Ausserdem würden dann die Leute davon mehr benutzen für kleines Aua und genau das soll mit der Verschreibungspflichtigkeit verhindert werden.

Und das man keine Maschinen führen darf usw. steht auch bei vielen anderen Dingen drauf. Denke da einmal an die Augentropfen, die das Sehen einschränken und verschwommenes sehen zur Folge haben. Auf anderen Dingen steht es nicht drauf, wenn das so wäre dann müsste es auch auf jeder Alkoholflasche stehen :wink: Da dieser aber ein Genussmittel ist und kein medizinisches Produkt, steht es dort nicht drauf. Die Hersteller sichern sich mit diesem Hinweis ab, nicht das danach jemand kommt "ich wusste nicht das ich damit nicht fahren durfte". Deswegen sollte man auch vor der Einnahme die Packungsbeilage aufmerksam lesen und bei nicht Verständnis oder Fragen den Arzt bzw. Apotheker fragen.

Wenn man aber mehrere Tabletten eines nicht verschreibungspflichtigen Medikamentes nehmen muss, z.B. Ibuprofen oder Paracetamol und dann entsprechend viele Tabletten davon mitführt, sollte man sich vorher auch ein Schreiben vom Hausarzt holen welches das Bestätigt. Denn wenn man dort dann mit 10-20 Packungen zu je 20 aufschlägt, kann einem der Zoll schon von einem Handel ausgehen da es nicht die "übliche" Menge pro Kopf ist. Damit man sich selbst Ärger spart, sollte man dann etwas schriftliches Mitführen was den Eigenbedarf darlegt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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