Arbeitsvertrag befristet - Grund muss angegeben werden
Wer einen befristeten Arbeitsvertrag unterzeichnet sollte genau nachlesen, ob im Arbeitsvertrag auch wirklich der Grund für die Befristung angegeben ist. Auch muss dieser Grund den wirklichen Tatsachen entsprechen und darf nicht vorgeschoben sein.
Erfüllt ein befristeter Arbeitsvertrag diese Punkte nicht, ist er nicht rechtmäßig und wandelt sich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um (AZ 2 Sa 793/06 LAG Rheinland-Pfalz). Der Grund für die Befristung darf durch den Arbeitgeber auch im Nachhinein nicht ausgetauscht werden.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund ist deswegen unrechtmäßig, da die Vorschriften bezüglich Kündigungsschutz ansonsten leicht umgangen werden können.
Jedes Urteil, das die Rechte der Arbeitnehmer stärkt, ist zu begrüßen!
Würde ein Arbeitgeber auf den unbefristeten und unbegründeten Vertrag bestehen, hat man ja als Arbeitnehmer immer noch den Gang vors Arbeitsgericht, dort kann man sich sein recht quasi kostenlos erstreiten.
Ob das dem Arbeitsklima so zuträglich wäre, wage ich allerdings zu bezweifeln
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