Arbeitslos, wie ist das mit dem Mutterschutz?

vom 18.10.2007, 00:36 Uhr

Hallöchen :winki:
Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus - wie verhält sich das mit Arbeitslosigkeit bzw. Kündigung und Mutterschutz?
Einer Schwangeren darf man doch nicht kündigen, oder vielleicht doch unter bestimmten Umständen?
Und der Kündigungsschutz für die (dann) Mutter gilt doch auch noch während dem ersten Erziehungsjahr oder wie man das nennt - oder wie war das genau? Besteht dann auch eine Lohnfortsatzzahlung (in voller Höhe des einstigen Verdienstes)?

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» Trudel » Beiträge: 48 » Talkpoints: -0,03 »



Hallo!
Um da genauer informiert zu werden, würde ich mich mal an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Ein Beratungsgespräch ist da nciht so teuer. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kann man das auch darüber laufen lassen. ehe du aber in einem Forum falsche oder unzureichende Information erhälst, ist eine Rechtsberatung dann schon besser.

Ich weiß nur, dass man in der Schwangerschaft nur gekündigt werden darf, wenn wirklich triftige Gründe vorliegen (Diebstahl, Geldunterschlagung usw.)

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo,

also in der Schwangerschaft, darf der Arbeitgeber dich nicht kündigen, selbst nicht wenn du in der Probezeit bist, es sei denn dein Arbeitsvertrag läuft aus. Dieser Mutterschutz ist begrenzt auf 4 Monate nach Geburt. Danach hast du auch Kündigungsschutz solange du in der Elternzeit bist.

Falls du eine Kündigung bekommen solltest, rate ich dir es Deinem Arbeitgeber zu sagen und ihn darauf aufmerksam zu machen. Falls er nicht mit sich reden lässt sofort zum Anwalt. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber dir Deinen Lohn zahlen. 8 oder 6 Wochen vor der Geburt und glaub 4 Wochen danach bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Danach dann Elterngeld.

Habe das leider auch schon durch, liebe Grüsse, falls noch Fragen sind, frag!

» Ranja2006 » Beiträge: 52 » Talkpoints: 0,07 »



Hallo,
je nachdem was du für einen Job ausübst, kannst du auch schon ab dem 7 Monat durch deine Frauenärztin krank geschrieben werden, nämlich, wenn du einen körperlich schweren Job ausübst. Dein Arbeitgeber muss in diesem Fall 6 Wochen deinen Lohn fortzahlen, dann springt deine Krankenkasse ein. Leider zahlt diese dir aber nicht dein volles Gehalt , sondern (mag mich irren) nur 80% dessen, was du vorher vom Arbeitgeber bekommen hast.

Wegen einer Krankheit, darf dich dein Arbeitgeber nicht entlassen. Im Normalfalle beginnt der Erziehungsurlaub ab Tag der Geburt des Kindes, denn ab dem Moment hast du anspruch auf Elterngeld. Dieses wird dir für 2 Jahre gewährt. In dieser Zeit bist du ebenfalls nicht kündbar. Dein Chef darf natürlich Ersatz für dich einstellen, muss die Stelle allerdings befristen, um gewährleisten zu können, dass du nach dem Erziehungsurlaub deinen alten Arbeitsplatz wieder bekommst.

Einzigste Ausnahmen sind:
- befristeter Arbeitsvertrag
- Kündigung während der Probezeit (hier muss der Chef keine Angaben zu den Beweggründen machen).

Es gibt natürlich Arbeitgeber, denen sind solche Gesetze egal, die entlassen trotzdem und zahlen dann bei einem Vergleich eben ne Abfindung, denn obwohl du das Recht auf wiedereinstellung hast, so wird dir jeder Richter davon abraten.

Wenn du in der Gewerkschaft bist, solltest du dich mit dieser in Verbindung setzen, denn diese stellt dir kostenlos einen Rechtsanwalt zur Seite. Andernfalls benötigst du vor dem Arbeitsgericht keinen Rechtsbeistand, denn wenn es zur Klageerhebung kommt, hast du den Richter bereits auf deiner Seite ;)

» ChenChen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 25.02.2010, 22:56, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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