Unterschied: Kreditnehmer und Mitantragsteller?
Aufgrund einer Umschuldung der Hausfinanzierung bei meinen getrennten Eltern stelle ich hiermit für meine Mutter folgende Frage: Welcher Unterschied besteht in einem Kreditvertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem Mitantragsteller?
Weil in den bisherigen Verträgen galt meine Mutter immer nur als Mitantragstellerin, nun jedoch (in der von meinem Vater zugesandten Umschuldungsfinanzierung) wird Sie als Kreditnehmer aufgeführt und mein Vater lediglich noch als Mitantragsteller. Hätte das irgendeine Relevanz für die Situation?
Laut meinem Wissen besteht zwischen dem Kreditnehmer und dem Mitantragsteller kein Unterschied. Die zweite Person muss aufgeführt werden, weil der Kredit auf zwei Leute läuft. Das ist vor allem dann wichtig, wenn man gemeinsam bezahlt um rechtlich abgesichert zu sein, da bei Problemen auf beide Personen “zugegriffen” wird und beide zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem ist ein Mitantragsteller oft erforderlich, wenn zum Beispiel die Bonität von einer Person nicht ausreichend ist.
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