Ferienimmobilien im Ausland - wie läuft das mit den Steuern?

vom 02.04.2021, 19:42 Uhr

Sagen wir mal man kauft sich im Ausland eine Wohnung oder ein Haus und vermietet dieses dann für Feriengäste. Daraus entstehen Einnahmen. Wie sind diese denn zu versteuern? Müsste man sich dann dort im Land auch als "Staatsbürger" anmelden oder reicht es als Europäer seine Steuern zu zahlen? Ich rede vom europäischen Ausland, aber was würde es für einen Unterschied machen, wenn man dann woanders eine Immobilie kauft? Wo kann man sich darüber informieren?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Steuern auf Mieterträge und sonstige Dinge müssen immer in dem Land gezahlt werden, in dem sie anfallen, also in diesem Fall im Ausland. Dafür musst du kein Staatsbürger des Landes sein. Der Vorteil ist meistens, dass du im Ausland weniger Steuern zahlst als in Deutschland. Sofern du im Ausland bereits Steuern zahlst, muss diese Einkommen in den meisten Fällen nicht in Deutschland versteuert werden, somit sparst du also Steuern.

Allerdings gilt dies nur für Einkünfte (also auch Mieteinnahmen) aus der EU. Außerhalb der EU müssen die Einkünfte bei der Steuererklärung angegeben werden, und wenn man zu wenig Steuern im Ausland gezahlt hat, kann es sein, dass du Steuern nachzahlen musst, angeglichen auf deinen Steuersatz in Deutschland.

Solche Vorhaben sollten immer mit einem guten Steuerberater besprochen werden, der kann dir genau sagen, worauf du achten musst bei einer Immobilie im Ausland.

» Twilight-Girlie » Beiträge: 418 » Talkpoints: 36,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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