Alternative Behandlungskosten steuerlich absetzbar?
Viele Patienten können Kosten, welche eine Krankheit verursachen und aus der eigenen Tasche finanziert werden in der Einkommenssteuer Erklärung geltend machen, und zwar wohl als außergewöhnliche Belastung. Das gilt manchmal wohl auch für Anschaffungskosten diverser Hilfsmittel oder Gerätschaften, welche der Patient im Alltag zwingend braucht.
Doch manchmal nutzen diese Patienten sehr oft auch alternative und experimentelle Behandlungsmöglichkeiten, welche man ebenfalls aus der eigenen Tasche bezahlen muss, welche eine Krankenkasse womöglich nie tragen würde. Darunter könnten auch Heilmethoden zählen, welche bisher keine wissenschaftliche Basis haben.
Doch sind diese alternativen Behandlungsmethoden eigentlich steuerlich absetzbar? Schließlich sind es ja auch Kosten, welche dem jeweiligen Patienten helfen soll unabhängig von der Wirksamkeit. Diese hat man bei anerkannten Methoden auch nicht immer, es gibt bei beiden Wegen nie irgendwelche hundert prozentige Garantien.
Soweit ich weiß sind auch solche Behandlungskosten absetzbar, wenn sie von einem Arzt verordnet werden, unabhängig davon, ob die Krankenkassen das bezahlen oder nicht. Diese müssen natürlich über der zumutbaren Belastung liegen, die vom Einkommen, der Kinderzahl und vielleicht noch was abhängt. Es gibt im Internet viele Rechner für alles, wahrscheinlich auch dafür.
Probieren kann man alles, aber ob das dann so durchgeht ist wohl eine andere Frage. Zumindest eine spannende Frage, wenn man das nächste Mal beim Steuerberater ist und ansonsten kann man es ja einfach mal eintragen und sehen was passiert. Im schlimmsten Fall muss man dem Finanzamt eben erklären, was das soll und was man sich dabei gedacht hat. Ich hatte noch keine alternativen Behandlungsmethoden, deswegen kann ich dir das leider nicht aus eigenen Erfahrung sagen, was man da absetzen kann und was nicht.
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