Können Arbeitgeber die Kinderbetreuung aktiv bezuschussen?
Eine Menge Angestellte und Eltern sind während ihrer Arbeit auf die Kinderbetreuung angewiesen. Doch nicht immer können sie sich die auch leisten, beispielsweise dann, wenn der Lohn nicht so hoch ist oder die Arbeitsstunden im Monat nicht ausreichen. Können Arbeitgeber die Arbeitnehmer dann unter die Arme greifen und die Kinderbetreuung aktiv bezuschussen und fördern?
Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber die Kinderbetreuung bezuschussen. Er darf so ziemlich alles bezuschussen. Wer sollte es ihm auch verbieten. Wahrscheinlich zählt das in der Steuererklärung als geldwerter Vorteil. Aber es ist kompliziert mit dem Steuerecht. Wahrscheinlich gibt es für Kinderbetreuung irgendeine Sonderregelung, die das anders regelt als etwa Dienstwagen. Aber bezuschussen darf der Arbeitgeber das auf jeden Fall.
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