Beschädigte Ware umtauschen oder Rabatt fordern?

vom 11.03.2015, 13:06 Uhr

A hat vor einiger Zeit Ware im Internet bestellt. Die Ware ist auch fristgerecht angekommen und war auch sehr gut verpackt. Allerdings hat A beim Öffnen des Pakets festgestellt, dass eine der beiden bestellten Waren eine Beschädigung aufweist. Die Ware ist versiegelt und es steht auch ein Hinweis darauf, dass nach der Entfernung der Versiegelung kein Umtausch mehr stattfinden darf da derartige Schäden nicht mehr anerkannt werden würden.

A stellt sich jetzt die Frage, ob er die Ware jetzt zurücksendet und umtauscht. Oder ob er den Verkäufer um Preisnachlass bitten soll. Die Beschädigung ist nicht zu übersehen und A kann nicht sagen, ob sich das auf die Funktionstüchtigkeit der Ware auswirken wird, um das zu testen müsste A die Versiegelung brechen.

Würdet ihr beschädigte Ware eher umtauschen oder den Verkäufer nachträglich um Rabatt bitten?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Für mich ist es ganz offensichtlich und mir stellt sich da eigentlich gar keine Frage. Wenn ich nicht weiß, ob der Artikel voll funktionsfähig ist, dann schicke ich ihn zurück und bestelle eben neu. Was nützt mir da ein Preisnachlass, wenn die Ware dann nicht funktioniert? Das Risiko wäre mir viel zu hoch und ich würde das nicht eingehen. Da man ja eben nicht wirklich ausprobieren kann, ob der Artikel funktioniert, würde ich das Siegel nicht brechen und den Verkäufer kontaktieren und mitteilen, dass ich die Ware gern zurückschicken möchte, da sie beschädigt ist.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ich war vor ein paar Jahren auf einer Wirtschaftsschule (Nur ein Jahr) und da hatten wir auch so was. Gesetzlich darf A innerhalb von zwei Wochen sich dort melden und die Ware kostenlos umtauschen lassen. Die Versandkosten trägt dann der Händler. Das sollte auch in den AGBs stehen. Manche Online-Händler bieten das aber auch mit vier Wochen oder so an. Andere preisen die 2 Wochen an, welche aber gesetzlich ist und man darauf nicht hereinfallen sollte.

Aber abgesehen davon gilt auch eine gesetzliche 2 Jahres Garantie bei neuen Artikeln. Allerdings kommt es auch auf den Artikel drauf an. CDs sind zum Beispiel Artikel, die nur unversiegelt zurückgegeben werden können. Oder Hygieneartikel. Rabatt würde ich nur fordern, wenn der Schaden die Funktion nicht beeinträchtigt. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, so ist das auch gesetzlich geregelt.

Noch mal kurz: Umtausch, wenn der Schaden die Funktion beeinträchtigt und Rabatt, wenn die Funktion nicht beeinträchtigt wird.

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» Divia » Beiträge: 745 » Talkpoints: 55,66 » Auszeichnung für 500 Beiträge



In so einem Fall würde ich die beschädigte Ware ganz sicher umtauschen und so eben die Sicherheit haben wollen, dass ich ein neues Produkt bekomme, bei dem keine Beschädigung sichtbar ist. Gerade das ist doch ein enormer Vorteil bei Onlinebestellungen, dass man diese innerhalb von zwei Wochen umtauschen kann. Und wenn noch in der Versiegelung der Schaden erkennbar ist, dann würde ich mich auch nicht mit einem Rabatt zufriedengeben wollen, wenn nicht klar ist, ob die Funktion vielleicht beeinträchtigt ist.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Wenn ich mir etwas kaufe, dann möchte ich auch, dass der Gegenstand unbeschädigt und neu ist. Ist das nicht der Fall, dann verzichte ich lieber auf den Kauf, egal um was es sich dabei handelt. Ich habe einfach keine Freude an beschädigter Ware, egal ob es sich dabei um elektronische Geräte handelt, Kleidungsstücke oder etwas anderes. Ich möchte für mein Geld etwas Neues bekommen, was voll funktioniert und was auch neu aussieht. Ansonsten spare ich das Geld lieber.

Mir ist klar, dass ich bei beschädigter Ware nicht um Rabatt bitten würde, sondern ich würde lieber einen neuen Artikel dafür bekommen. Von daher würde ich beschädigte Ware auch immer sofort zurückschicken, ohne lange darüber nachzudenken und ich würde mich dann freuen, wenn ich endlich meinen gewünschten Artikel unbeschadet bekommen würde.

Nach Rabatt frage ich eher nur dann, wenn ich etwas im Geschäft haben möchte, das beschäftigte Teil jedoch das letzte ist. Wenn ich das dann dennoch unbedingt haben will, frage ich dann schon nach Rabatt, wobei es natürlich auch darauf ankommt, wie groß der Schaden ist. Allerdings mache ich das auch eben nur dann, wenn es kein unbeschadetes Teil mehr gibt.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge


Ich würde es von den Umständen abhängig machen. Denn es gibt ja auch den Fall, dass beschädigte Ware gibt, aber die Funktionalität dadurch nicht eingeschränkt ist. Ich habe zum Beispiel mal ein Getränke-Regal aus Metall bestellt und wenn das ein paar Kratzer gehabt hätte, hätte mich das nicht weiter gestört. Es gibt aber auch den Fall, dass die Ware so beschädigt ist, dass man sie nicht mehr für den eigentlich gedachten Zweck verwenden kann und in dem Fall würde ich definitiv umtauschen und mich auf keinen Rabatt einlassen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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