Zeugengeld und Kostenregelungen bei längerem Aufenthalt

vom 07.06.2013, 18:01 Uhr

Ich muss nächsten Monat als Zeugin vor Gericht aussagen. Die Verhandlung findet aber in Koblenz statt, also gut 500 km von meinem Wohnort entfernt. Ich werde also mit dem Zug anreisen müssen und das sogar mindestens einen Tag vorher, weil die Verhandlung schon vor 9 Uhr beginnt.

Ich würde das gerne mit einem Besuch bei meinem Bruder verbinden. Dort könnte ich auch übernachten und würde keine zusätzlichen Hotelkosten verursachen. Aber er wohnt nicht direkt in Koblenz, sondern in Wiesbaden. Ich würde also einen oder zwei Tage vor der Verhandlung nach Wiesbaden fahren. Das kostet 10 Euro weniger als direkt nach Koblenz. Dann am Tag der Verhandlung für 20 € nach Koblenz und nach der Verhandlung nach Hause.

Letztlich wäre diese Variante also 10 € billiger als direkt zur Verhandlung. Trotzdem verbinde ich es sozusagen mit Urlaub. Meint ihr, ich kann das so beantragen? Oder soll ich lieber ein Ticket bis Koblenz kaufen, aber in Wiesbaden aussteigen und die Fahrtkosten von Wiesbaden nach Koblenz am Verhandlungstag selber tragen, bzw vom Hotelgeld bezahlen?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Letztendlich ist das ja auch nur eine kleine Aufwandsentschädigung und wird den entstehenden Kosten nicht gerecht. Pro Kilometer bekommt man so weit ich weiß 25 Cent erstattet und sonst bekommst du 24 € für 24 Stunden, wenn du Verdienstausfall hast und maximal 20 € für ein Hotel, also würde ich einfach schauen, dass man das kostengünstig über die Bühne bekommt, immerhin bekommt man ja nicht so viel wieder.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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