Teilzeit Mitarbeiter einstellen - Was ist zu beachten?

vom 26.04.2010, 23:28 Uhr

Vor ein paar Monaten habe ich mich selbstständig gemacht und nun läuft das so gut, dass ich daran denke einen Teilzeit Mitarbeiter einzustellen. Ich bin da aber noch unsicher ob ich alles richtig mache und würde mich gern über eine Ratgeber Seite aus dem Internet rückversichern dass ich an alles gedacht habe.

Denn ich habe keine Lust dass ich irgendwann mal was nachzahlen muss nur weil ich vergessen habe ihn irgendwo anzumelden oder so, das könnt ihr sicher verstehen!

» UX1976 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Bei Teilzeitmitarbeitern ist einiges zu beachten, sie werden in den Rechten den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Ihnen stehen die gleichen Weiterbildungsmöglichkeiten zu, sie erhalten eine Lohnfortzahlung bei Krankheit wie jeder andere auch. Die Bezahlung entspricht natürlich reduziert auf die wenigeren Stunden die eines Vollzeitbeschäftigten. Sonstige Zahlungen stehen ebenfalls dem Teilzeitbeschäftigten zu, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld. Der Urlaub reduziert sich sofern nicht wie beim Vollzeitbeschäftigten die ganze Woche gearbeitet wird, sondern nur an beispielsweise drei Tagen.

Bei der selbstständigen Arbeit muss nach erstmaliger Aufnahme von Beschäftigten eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Des Weiteren ist der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, das heißt Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Renten- sowie Arbeitslosenversicherung, anzumelden. Die Zahlungen müssen dann mit Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag an die Sozialversicherung und das Finanzamt abgeführt werden. Der Arbeitnehmer ist weiterhin bei der Unfallversicherung anzumelden. Bestimmte Unterlagen des Beschäftigten sind aufzubewahren.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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