Beziehungsaus nach 14 Jahren, was jetzt?

vom 16.06.2012, 15:53 Uhr

A lebt seit etwa 14 Jahren mit B zusammen. Sie haben ein Haus mit einem großen Garten, das B gehört. Kinder haben sie keine und sind auch nicht verheiratet. A lernte B schon in jungen Jahren kennen und zog zu ihm. B ist 18 Jahre älter als A. Bisher hatte ich den Eindruck, dass beide glücklich waren. B ist Ingenieur und verdient gut. Auf Bitten von B hatte A das Studium nicht beendet und versorgt B, das Haus und den Garten.

Nun hat B eine andere Frau kennengelernt, die er heiraten möchte. A soll sich eine Wohnung suchen und ausziehen. Vorläufig will B eine Wohnung für A bezahlen, bis sie selbst Geld verdient. Da A ihr Studium nicht beendet hat und nun mittellos dastehen würde, geht es um die Frage, was A nun machen soll? Sie ist völlig verzweifelt. Hat A irgendwelche Rechte an B? Kann sie Ansprüche auf Unterhalt stellen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Im ersten Jahr hat sie Anspruch auf Trennungsunterhalt vom Ex Ehe Partner. Am Besten sie geht zum Anwalt und lässt sich dort in dieser Hinsicht beraten, dieser kann das dann auch in die Wege leiten. Einen Anwalt bekommt man auch bezahlt, wenn man kein Einkommen hat. Nach dem einen Jahr muss sich A aber langsam wieder eine Arbeit suchen oder eine Fortbildung beginnen.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Leider hat sie keinerlei Ansprüche. Denn A und B waren ja nicht verheiratet und kann so gesehen noch nicht einmal von B erwarten, dass er ihr Geld zahlt. Ich finde es schon ziemlich leichtsinnig, dass man 14 Jahre mit jemanden zusammen ist, bei ihm einzieht und dann nicht einmal heiratet. Noch schlimmer ist es, dass B verlangt hat, dass A ihr Studium abbricht. Das hätte sie nie im Leben für ihn tun sollen. Zu klären ist, wie alt A jetzt ist. Sie sollte sich zunächst an das Arbeitsamt wenden, um zu schauen, was sie arbeitstechnisch machen kann. Ansonsten kann sie gar nichts machen, da ja keinerlei Ehe bestand und auch kein dazu gehöriger Ehevertrag.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn A nichts zum Lebensunterhalt beigetragen hat und von B unterhalten worden ist, so geht man davon aus, dass A über das normale Maß hinaus Leitungen vollbracht hat, also ihrem Partner zum Beispiel den Haushalt geführt hat. Dann gibt es sehr wohl Ausgleichszahlungen oder Unterhalt (ich weiß nicht genau, wie man das nennt). A sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Soweit ich weiß, hat Person A keinerlei Ansprüche auf Unterhalt, weil sie nicht mit Person B verheiratet war. Ansprüche auf Unterhalt hätte Person A nur dann, wenn Kinder im Spiel wären und diese sind ja nicht da. Ansonsten wird sie sich mit dem Angebot der vorübergehenden Mietzahlung von Person B zufriedengeben müssen, denn das ist mehr wie kulant und auch gar nicht die Pflicht von Person B.

Die Verzweiflung kann ich jedoch verstehen, weil Person A ja die Segel abgebrochen hat für Person B. Ich muss jedoch sagen, dass dieses Verhalten mehr als nur naiv gewesen ist, denn man kann nie mit Sicherheit sagen, dass eine Beziehung ewig hält. Ich würde ihr jetzt vorerst raten, wenn Person A keinen Job bekommt, zum Amt zu gehen. Dieser Gang ist nicht leicht, aber wichtig, denn Person A möchte ja irgendwie noch leben können.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Jenna87w, A ist inzwischen 33 Jahre. Sie war damals so verliebt, dass sie keinen elterlichen Rat angenommen hat. Sie hätte zumindest ihr Studium weitermachen sollen, das haben ihr die Eltern immer wieder gesagt. Es wird ihr wohl nichts anderes übrig bleiben, als zum Arbeitsamt zu gehen, sonst hat sie ja nichts zum Leben. Ich schätze, dass sie anwaltlichen Rat einholen wird, hoffentlich.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Oh man, ich bin fassungslos wie dumm man sein kann. Warum gibt man sein Studium auf, nur weil der Partner einen darum bittet? Das ergibt doch keinen Sinn. Ich hätte das Studium trotzdem durchgezogen, da ich keine Lust gehabt hätte, jemandem auf der Tasche zu liegen. Ich denke mal, dass A ihre Entscheidung damals bereut hat. Besteht möglicherweise die Möglichkeit, sich die Scheine von damals irgendwo anrechnen zu lassen, dass sie dennoch weiter studieren kann, aber vielleicht an einer anderen Universität?

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Sie hat keinerlei Ansprüche und das ist auch richtig so. Immerhin hat sie ja 14 Jahre lang bequem auf Kosten ihres Freundes gelebt und ihm als Gegenleistung dazu Haus und Garten versorgt. Ohne Kinder ist das kein Vollzeitjob. Jetzt muss sie wohl oder übel arbeiten gehen, eventuell nebenbei ihr Studium wieder aufnehmen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 11.11.2018, 16:01, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ich denke, dass A nichts anderes übrig bleibt, als zum Amt zu gehen und sich dort zu erkundigen, wie es mit finanzieller Unterstützung aussieht und auch um sich bei der Suche nach einer Arbeitsstelle unterstützen zu lassen. Ich denke auch, dass es sicherlich ein Fehler war, dass A das Studium nicht beendet hat. Aber hinterher ist man immer schlauer. Ich denke, dass sie nun eben sehen muss, dass sie schnellstmöglich einen Job findet. Ansprüche an B kann sie meines Wissens nach nicht stellen. Da ist es wirklich schon nett von B, dass ihr anbietet die erste Zeit die Wohnung für sie zu finanzieren. Das ist sicherlich schon mehr, als B eigentlich machen müsste.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^