Günstigeren Steuerbescheid annehmen oder widersprechen?

vom 05.05.2018, 23:54 Uhr

Ich bin beeindruckt, was für Gymnasien scheinbar in deiner Gegend stehen. Solche Lehrerzimmer kannte ich bisher von keinem Gymnasium an dem ich selber war, an denen Kollegen von mir zur Schule gingen und auch meine Frau hat sowas im Rahmen ihrer Praktika, Referendariate und Bewerbungen nicht gesehen. Aber gut gibt halt dann scheinbar doch immer wieder Sachen, die man noch nicht gesehen hat. ;)

Aber ich würde jetzt vom Arbeitszimmer mal abgesehen gerne noch mal auf deinen Dienstreisevorschlag bei der Rufbereitschaft zurückkommen. Wie weiter oben geschrieben, erschließt sich mir nicht, wie man einen Aktiveinsatz in der Rufbereitschaft als Dienstreise absetzen soll, wenn man dabei trotzdem nur zu seiner ganz normalen Arbeitsstätte fährt. Das gilt doch höchstens dann, wenn man unplanmäßig mal woanders hin muss oder wie soll das funktionieren?

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Sorae hat geschrieben:
Tja da scheinst du aber auf dem Holzweg zu sein. Mir hat das Finanzamt trotz Kenntnis meines Berufes und auch schriftlicher Stellungnahme, dass ich auch Rufdienste am Wochenende absolvieren muss, das ganze eben auf besagte 220 Tage heruntergekürzt. Und das obwohl selbst für einen blinden erkennbar ist, dass mein Beruf auch Wochenend- und Feiertagsarbeit beinhaltet. Über 230 Tage wäre ich ja noch halbwegs froh gewesen. Kurioserweise ist dagegen, der Telefonanschluss und auch das Handy durchgegangen. An der Stelle war dann der Rufdienst wieder genehm.


Siehe das Verfahren oben. Man ist in erster Linie bestrebt, dass möglichst wenige Einsprüche kommen. 80% der Leute die eine Erstattung bekommen, lesen gar nicht weiter in den Erläuterungen und erkennen auch nicht, wenn etwas gestrichen wurde und warum. Bestenfalls rufen sie dann noch an, man ließt ihnen das am Telefon vor und gut ist. Entweder kommt ein Einspruch oder es wird telefonisch Abhilfe geschaffen bei Kleinvieh. Hat auch etwas mit dem Ton zu tun, der einem am Telefon entgegen kommt. Jemand der direkt in die Leitung brüllt, der bekommt so gar nichts, jemand der nett fragt, schon eher.

So wie geschrieben, habe ich natürlich Einspruch gegen die Zahl der Arbeitstage eingelegt. Nachdem es erstmal einen guten Monat gedauert hat bis überhaupt die Rückmeldung kam, dass der Einspruch angekommen ist, hat es ja nochmal etwas mehr als 2 Monate gedauert bis er bearbeitet wurde. Und siehe da, er wurde vollständig anerkannt und das Finanzamt hat sich jetzt in seinem Übereifer sogar noch etwas zu meinen Gunsten verrechnet und ein paar Tage mehr draufgepackt als ich selber ausgerechnet habe. Aber gut, wenn man als fleißiger Beamter 3 Monate gerechnet hat, wird es wohl schon so stimmen. ;)

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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