Günstigeren Steuerbescheid annehmen oder widersprechen?

vom 05.05.2018, 23:54 Uhr

Meine jährlichen Steuerbescheide weichen eigentlich immer von der vorher erstellten Prognose ab. Einige Male habe ich schon mehr Steuern erstattet bekommen und paar Mal war es auch etwas weniger. Widerspruch habe ich aber noch nie eingelegt, weil es sich meistens nur um einen kleineren zweistelligen Betrag gehandelt hat. Habt ihr schon mal Widerspruch gegen euren Steuerbescheid eingelegt wenn dieser sogar günstiger war oder nehmt ihr das Geld ohne groß nachzufragen gern mit?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei mir war es durchaus auch schon mal so, dass die Werte etwas von dem abweichen, was ich mir vorher ausgerechnet habe. Mal ist es etwas weniger, was ich bekomme, mal eben auch ein wenig mehr. Aber viel ist es nicht, was ich dann mehr bekomme und da ich eben auch kein Experte bin und das beim Finanzamt sicher auch besser gerechnet werden kann, würde ich nicht widersprechen, wenn ich mehr bekomme. Das habe ich auch noch nicht gemacht, wenn es weniger war, was ich zurück bekommen habe.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Also warum sollte man denn Widerspruch einlegen, wenn man mehr zurückbekommt als man glaubt, dass einem zusteht? Auf die Idee würde ich niemals kommen und das Geld dann einfach annehmen. Die haben es doch beim Finanzamt ordentlich durchgerechnet. Aber vorgekommen ist das bei mir noch nie.

Aber erstmal würde ich mir den Bescheid gründlich durchlesen. Wenn das Finanzamt da Dinge grundlegend anders wertet als du es wolltest, dann gibt es ja Erklärungen dazu im Bescheid. Solltest du deine Steuererklärung mit einem Steuerprogramm gemacht haben, geben da viele Programme ja auch die Möglichkeit vor, den Bescheid zu prüfen um zu sehen, wo das Finanzamt jetzt anders gerechnet hat als du. Unter Umständen ist es ja auch gar kein Fehler und das Finanzamt hat einfach noch irgendwelche Pauschalen angerechnet, die dir zustehen und die du einfach nur vergessen hast.

Wie gesagt, dass sich das Amt mal zu meinen Gunsten wirklich verrechnet hat, ist noch nicht vorgekommen. Meistens liegt der Bescheid immer 100-200 Euro schlechter als es mein Programm vorher ausgerechnet hat. Das liegt dann aber meistens daran, dass das Finanzamt 1-2 Sachen rausstreicht, für die es keine ganz eindeutige gesetzliche Regelung gibt, wenn ich versuche sie abzusetzen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Widerspruch kannst du auch gar nicht einlegen, es heißt in der Finanzverwaltung Einspruch. Schon von der Begrifflichkeit ist das ein gewaltiger Unterschied und die Frage ist es dann auch, wurde es mit einer Abhilfe beendet oder mit einem Rechtsbehelfsverfahren.

Die Privaten Einkommensteuerbescheide sind im großen und ganzen meistens wie erwartet gewesen bis auf einer, bei dem einfach eine korrigierte Lohnsteuerabrechnung des Arbeitgebers zu Grunde gelegt wurde, die mir noch nicht vorgelegen hatte beim Erstellen der Erklärung. Ein Telefonat von 5 Minuten hat das ganze dann aufgeklärt und da musste ich auch nicht Einspruch einlegen, denn dieser wäre ohnehin Unrecht gewesen und somit wurde aus der Erstattung halt eine Zahllast.

Die Abweichungen liegen im Rahmen von 5-10 Euro und nicht mehr, da ich weiß was abzusetzen geht und was eben nicht und das auch schon vor meiner eigenen Ausbildung in der Finanzverwaltung. Denn Programme geben auch Beispiele was geht und was nicht geht, und ansonsten gibt es noch die entsprechenden Handbücher die man ansehen kann. Wer also meint das so etwas dann zu unrecht gestrichen wurde was gar nicht geht z.B. die OP der Katze als Außergewöhnliche Belastung, der muss sich dann auch nicht wundern.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Sorae hat geschrieben:Denn Programme geben auch Beispiele was geht und was nicht geht, und ansonsten gibt es noch die entsprechenden Handbücher die man ansehen kann. Wer also meint das so etwas dann zu unrecht gestrichen wurde was gar nicht geht z.B. die OP der Katze als Außergewöhnliche Belastung, der muss sich dann auch nicht wundern.

Na ja, ganz so ist es ja nun nicht. Es gibt ja schon Punkte, die das Finanzamt versucht gerne zu streichen. So wurde meiner Frau das Arbeitszimmer nur nach Einspruch anerkannt. Und das obwohl sie Lehrerin ist und ein häusliches Arbeitszimmer in dieser Berufsgruppe völlig unstrittig ist. Noch merkwürdiger war auch, dass ihr schon mal im Folgejahr, dass vorher anerkannte Arbeitszimmer auch wieder herausgestrichen wurde.

Auch die Zahl der Arbeitstage reklamiert das Finanzamt scheinbar gerne, wenn man mehr als 220 Tage angibt. Dass es Leute gibt, die eine 6-Tage Arbeitswoche haben oder auch in Ruf- oder Bereitschaftsdiensten am Wochenende und Feiertags arbeiten, scheint da auch ungewöhnlich zu sein. Also ich habe eigentlich jedes Jahr irgendeinen kleinen oder größeren Punkt, den das Finanzamt anders sieht als ich beziehungsweise mein Steuerprogramm. Nicht immer sind das viele Euronen, aber bisher habe ich bei jedem Einspruch dann auch Recht bekommen.

Nun kann man sich schon fragen, ob das Finanzamt da manchmal mit Absicht versucht Dinge zu streichen oder ob es nur zufällige Fehler sind. Warum aber aus den Vorjahren anerkannte Sachen plötzlich nicht mehr absetzbar sein sollen, macht doch eigentlich gar keinen Sinn.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wie kommst du darauf, dass das Arbeitszimmer bei Lehrern unstrittig ist? Es ist und war schon immer ein strittiges Thema und jedes Jahr gibt es dazu eine neue Rechtslage wie zu verfahren ist. Bis 2016 war es Objektbezogen, nun ist es Personenbezogen und entsprechend anders zu Verfahren und es bekommen ganz andere Gruppen auf einmal nicht mehr, bei denen es wie du es nennst "unstrittig" war. Lehrer mussten schon immer nachweisen, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand und wer das nicht gebracht hat, der wurde halt gestrichen es sei denn, der Computer hat keinen Hinweis ausgespuckt.

Auch die Arbeitstage die du anführst sind falsch. 230 Tage sind bei einer 5 Tage Woche normal. Wer eine 6 Tage Woche hat, der hat das mit dem Arbeitsvertrag oder einer Bescheinigung vom Arbeitgeber nachzuweisen und schon ist es kein Ding mehr, dass auch mehr geht. Gleiches gilt auch bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen, bei der man locker über die Anzahl von 230 Tage kommt auch bei einer 5 Tage Woche. Aber das nimmt man dann einfach so hin? Wer das einfach so hin nimmt, der ist zu faul entsprechende Bescheinigungen zu bringen oder schaut nicht so genau drauf.

Das Finanzamt kürzt nicht ohne Grund, sondern nach der Rechtslage für das aktuelle Veranlagungsjahr nach den Hinweisen. Anhörungen vorab müssen erst ab einer Summe von 1000 Euro Steuerdifferenz vorab geschrieben werden, würde zu viel Arbeit machen jeden Steuerpflichtigen vorher zu kontaktieren und da geht man dann halt von der Plausibilität aus oder auch dem Job.

Zudem jeder die Möglichkeit hat seine Arbeitstage pro Woche in den Entfernungskilometern anzugeben und diesen wird dann auch gefolgt wenn es logisch ist. Denn z.B. ein Lehrer hat keine 6 Tage Woche, ein Erzieher ebenfalls nicht und somit wird dort auf 5 Tage die Woche auf 230 Tage im Jahr gekürzt. Ein LKW Fahrer im Fernverkehr ist unstrittig mit 6 Tage Woche, genauso wie Gärtner. Das sind typische Berufsgruppen die regelmäßig eine 6 Tage Wochen haben. Für andere die das hin und wieder mal haben im Rahmen von Rufbereitschaft, könnte es nämlich auch eine Dienstreise bzw. auswärtige Tätigkeit für den Moment darstellen. Sprich dann hat das bei den Entfernungskilometern auch nichts zu suchen, nur einfach umtragen in diese Kennzahlen selbst wenn es sich erahnen lässt, ist auch dem Finanzbeamten dann nicht gestattet.

Was im Vorjahr ging, muss dieses Jahr nicht mehr gehen. Die Rechtslage ändert sich ständig im Steuerrecht, entsprechend kommt jeden Monat und teilweise noch mehr entsprechende Information wie damit zu verfahren ist. Teilweise kann es sogar so sein, dass der eine in einem Monat etwas anerkannt bekommt und im nächsten ist das bereits wieder hinfällig. Das Bundessteuerdatenblatt informiert dazu und ein Jahr ist wahnsinnig viel Zeit, wie gesagt es ändert sich ständig etwas. So dieses Jahr ganz gravierend für das häusliche Arbeitszimmer wie auch Firmenwagen um nur zwei kleine Beispiele zu nennen. Der Änderungskatalog für 2017 umfasst knapp 1000 Seiten, sich da auf das Vorjahr zu beziehen ist albern und reine Willkür zu behaupten, noch viel mehr.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:Wie kommst du darauf, dass das Arbeitszimmer bei Lehrern unstrittig ist?

Ganz einfach, wenn es das Finanzamt schon einmal ablehnt und dann eine entsprechende Begründung kommt, dass kein Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung steht, dann auch eine Skizze des Zimmers bekommt und sich an dieser Tatsache nichts ändert. Warum sollte man dann auf die Idee kommen, es im nächsten Jahr wieder nicht anerkennen zu wollen.

Meinst du ernsthaft eine Schule fängt plötzlich an so umzubauen, dass dort 20-30 Arbeitsplätze für knapp 100 Lehrer entstehen? Für mich ist das nicht nachvollziehbar und reine Schikane. Und das kann man auch nicht mit Gesetzesänderungen erklären. Verständlich wäre das für mich nur, wenn sich beispielsweise die Arbeitsstätte ändern würde. Das es in Schule B vielleicht Plätze gibt, die Schule A nicht hatte, das könnte ich nachvollziehen, aber mehr nicht.

Auch die Arbeitstage die du anführst sind falsch. 230 Tage sind bei einer 5 Tage Woche normal. Wer eine 6 Tage Woche hat, der hat das mit dem Arbeitsvertrag oder einer Bescheinigung vom Arbeitgeber nachzuweisen und schon ist es kein Ding mehr, dass auch mehr geht. Gleiches gilt auch bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen, bei der man locker über die Anzahl von 230 Tage kommt auch bei einer 5 Tage Woche.

Tja da scheinst du aber auf dem Holzweg zu sein. Mir hat das Finanzamt trotz Kenntnis meines Berufes und auch schriftlicher Stellungnahme, dass ich auch Rufdienste am Wochenende absolvieren muss, das ganze eben auf besagte 220 Tage heruntergekürzt. Und das obwohl selbst für einen blinden erkennbar ist, dass mein Beruf auch Wochenend- und Feiertagsarbeit beinhaltet. Über 230 Tage wäre ich ja noch halbwegs froh gewesen. Kurioserweise ist dagegen, der Telefonanschluss und auch das Handy durchgegangen. An der Stelle war dann der Rufdienst wieder genehm.

Für andere die das hin und wieder mal haben im Rahmen von Rufbereitschaft, könnte es nämlich auch eine Dienstreise bzw. auswärtige Tätigkeit für den Moment darstellen. Sprich dann hat das bei den Entfernungskilometern auch nichts zu suchen, nur einfach umtragen in diese Kennzahlen selbst wenn es sich erahnen lässt, ist auch dem Finanzbeamten dann nicht gestattet.

Warum sollte eine stinknormale Rufbereitschaft, wo ich exakt das selbe tue, was ich die Woche über mache, nichts in den Kilometerpauschalen zu suchen haben? Ich bin als Klinikarzt tätig und wenn wir am Wochenende was operieren müssen, dann muss ich da halt auch losfahren, wenn ich Rufdienst habe. Das gibt es so in ganz Deutschland in mehr als 1000 Krankenhäusern und ist dementsprechend auch kein Kolibri.

Das Bundessteuerdatenblatt informiert dazu und ein Jahr ist wahnsinnig viel Zeit, wie gesagt es ändert sich ständig etwas. So dieses Jahr ganz gravierend für das häusliche Arbeitszimmer wie auch Firmenwagen um nur zwei kleine Beispiele zu nennen. Der Änderungskatalog für 2017 umfasst knapp 1000 Seiten, sich da auf das Vorjahr zu beziehen ist albern und reine Willkür zu behaupten, noch viel mehr.

An der Stelle würde ich jetzt glatt behaupten, ob du es Willkür nennst oder nicht, dass es in Deutschland genug Finanzbeamte gibt, die sich mit den 1000 Seiten noch weniger beschäftigen als ich. Wenn ich da so ganz blöd wäre und meine Finanzbeamten immer Recht hätten, würde meine Einsprüche ja nicht jedes Jahr durchgehen.

Diese Jahr werde ich halt die Arbeitstage bemängeln. Ich lasse mir jetzt eine Bescheinigung meines Arbeitgebers erstellen und dann geht die zum Finanzamt hin. Natürlich kann man auch alles hinnehmen und so wie du erstmal die Schuld beim Steuerpflichtigen suchen. Aber ich persönlich habe eben die Erfahrung gemacht, dass Einsprüche schon etwas bringen.

Und die meisten Steuerprogramme wissen schon, was sie da ausrechnen beziehungsweise geben auch bei strittigen Punkten klare Hinweise, dass es eben auch zu Streichungen kommen kann. Ich hatte jetzt noch nie einen Punkt, wo mein Steuerprogramm wirklich etwas total falsches behauptet hat.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Klehmchen hat geschrieben:Meinst du ernsthaft eine Schule fängt plötzlich an so umzubauen, dass dort 20-30 Arbeitsplätze für knapp 100 Lehrer entstehen? Für mich ist das nicht nachvollziehbar und reine Schikane. Und das kann man auch nicht mit Gesetzesänderungen erklären. Verständlich wäre das für mich nur, wenn sich beispielsweise die Arbeitsstätte ändern würde. Das es in Schule B vielleicht Plätze gibt, die Schule A nicht hatte, das könnte ich nachvollziehen, aber mehr nicht.

Was soll dann die Skizze vom Arbeitszimmer bringen? Bring eine Bescheinigung des Arbeitgebers, sprich der Schule, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und gut ist. Von Zuhause kann mir jeder etwas kritzeln und malen und erzählen. Warum umbauen? Dir ist schon bewusst, dass auch das Lehrerzimmer als geeigneter Arbeitsplatz angesehen werden kann. Stellt die Schule Internet zur Verfügung und der Lehrer hat seinen Laptop geltend gemacht, ist das bereits ein Grund warum ein häusliches Arbeitszimmer nicht anerkannt wird. Denn er hat einen anderen Arbeitsplatz. Da kann er noch so viele Bildchen malen wie er möchte, bringt er keine Bescheinigung von seinem Arbeitgeber und eine Skizze von der Schule bzw. dem Lehrerzimmer, strittiger Punkt.

Übrigens sind Lehrer, neben Pfarrern die Berufsgruppen auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird, da sie statistisch am meisten Lügen in ihren Erklärungen und Dinge abziehen wollen die gar nicht gehen. Als kleines Beispiel, wenn dir ein Religionslehrer erklärt, er braucht eine Imkerausstattung für berufliche Zwecke - glaubst du ihm das oder nicht? Würdest du das geben, wenn ja in welcher Höhe oder streichen? Anders wäre es, wenn es der Biologielehrer haben wollte. Komplette Kinderzimmersanierung mit IKEA Belegen wird als Arbeitszimmerausstattung verkauft, zu blöd, dass auch Finanzbeamte hin und wieder mal in der IKEA sind und die Namen von Kinderbetten kennen die auf der Quittung stehen.

Tja da scheinst du aber auf dem Holzweg zu sein. Mir hat das Finanzamt trotz Kenntnis meines Berufes und auch schriftlicher Stellungnahme, dass ich auch Rufdienste am Wochenende absolvieren muss, das ganze eben auf besagte 220 Tage heruntergekürzt. Und das obwohl selbst für einen blinden erkennbar ist, dass mein Beruf auch Wochenend- und Feiertagsarbeit beinhaltet. Über 230 Tage wäre ich ja noch halbwegs froh gewesen. Kurioserweise ist dagegen, der Telefonanschluss und auch das Handy durchgegangen. An der Stelle war dann der Rufdienst wieder genehm.

Warum verwunderlich? Telefonkosten gehen pauschal 20 Euro pro Monat ganz ohne Nachweis für jede Berufsgruppe, ganz ohne Rufbereitschaft.

Warum sollte eine stinknormale Rufbereitschaft, wo ich exakt das selbe tue, was ich die Woche über mache, nichts in den Kilometerpauschalen zu suchen haben? Ich bin als Klinikarzt tätig und wenn wir am Wochenende was operieren müssen, dann muss ich da halt auch losfahren, wenn ich Rufdienst habe. Das gibt es so in ganz Deutschland in mehr als 1000 Krankenhäusern und ist dementsprechend auch kein Kolibri.

Ganz einfach, es ist nicht gesagt, dass man in einer Rufbereitschaft auch automatisch den Weg fährt. Es kann ja auch mal nichts sein, so utopisch das inzwischen auch ist in der Branche (kenne die Medizin von früher ebenfalls). Entfernungspauschale ist nur die einfache Fahrt, eine Dienstreise ist die doppelte Wegstrecke. Mit Hin- und Rückfahrt und würde damit zu wenig Berücksichtigung finden. Der Finanzbeamte darf es aber nicht einfach umtragen, wenn der Steuerpflichtige es so erklärt sondern nur kürzen oder mit den Werten ansetzen wie erklärt und das wäre die einfache Fahrt. Das Programm frisst eine Wegstrecke in der auswärtigen Tätigkeit aber nicht. Nur eine 1:1 Umtragung ist erlaubt, alles andere muss erklärt bzw. Angefragt und Belegt werden. Würde Aufwand bedeuten, keine abgeschlossenen Fälle, Statistik nicht erreicht.

An der Stelle würde ich jetzt glatt behaupten, ob du es Willkür nennst oder nicht, dass es in Deutschland genug Finanzbeamte gibt, die sich mit den 1000 Seiten noch weniger beschäftigen als ich. Wenn ich da so ganz blöd wäre und meine Finanzbeamten immer Recht hätten, würde meine Einsprüche ja nicht jedes Jahr durchgehen.

Ob du es glaubst oder nicht, es ließt keiner die 1000 Seiten durch da nicht für jeden Finanzbeamten alles relevant ist was darin steht. Was juckt es jemanden, der Körperschaften veranlagt was in der Einkommenssteuer sich ändert? Oder anders herum, was juckt es jemanden von der Einkommenssteuer was sich in der Körperschaft ändert? Man ließt das, was relevant ist und dazu kommen die Landesweiten Prüffelder wie auch Pflichtfortbildungen mit Handout mit den wichtigsten und häufigsten Änderungen. Damit deckt man bereits 90% ab, die restlichen 10% sind dann belesen, was sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.

Warum die Einsprüche durchgehen, ganz einfach. Lange Verfahren verursachen Kosten. Man arbeitet auch bei den Behörden nach der Wirtschaftlichkeit und bevor man wegen 100 Euro ein Verfahren von 5 Jahren vom Zaun bricht mit mehreren tausend Euro, schafft man Abhilfe und wirft dem Steuerpflichtigen das ganze nach und lenkt ein. Übrigens bearbeitet immer jemand aus dem Bezirk auch die Einsprüche ggf. sogar genau derjenige, der es vorher veranlagt hat. Bis so etwas dann weiter zur nächsten Stelle zieht, dauert es eine ganze Weile. Noch mehr Kosten, noch mehr Stress also eigenen Ermessenspielraum ausnutzen und das Rechnungsprüfungsamt hinterher beruhigen, wenn doch was "falsch" lief.

Diese Jahr werde ich halt die Arbeitstage bemängeln. Ich lasse mir jetzt eine Bescheinigung meines Arbeitgebers erstellen und dann geht die zum Finanzamt hin. Natürlich kann man auch alles hinnehmen und so wie du erstmal die Schuld beim Steuerpflichtigen suchen. Aber ich persönlich habe eben die Erfahrung gemacht, dass Einsprüche schon etwas bringen.

Siehe das Verfahren oben. Man ist in erster Linie bestrebt, dass möglichst wenige Einsprüche kommen. 80% der Leute die eine Erstattung bekommen, lesen gar nicht weiter in den Erläuterungen und erkennen auch nicht, wenn etwas gestrichen wurde und warum. Bestenfalls rufen sie dann noch an, man ließt ihnen das am Telefon vor und gut ist. Entweder kommt ein Einspruch oder es wird telefonisch Abhilfe geschaffen bei Kleinvieh. Hat auch etwas mit dem Ton zu tun, der einem am Telefon entgegen kommt. Jemand der direkt in die Leitung brüllt, der bekommt so gar nichts, jemand der nett fragt, schon eher.

Und die meisten Steuerprogramme wissen schon, was sie da ausrechnen beziehungsweise geben auch bei strittigen Punkten klare Hinweise, dass es eben auch zu Streichungen kommen kann. Ich hatte jetzt noch nie einen Punkt, wo mein Steuerprogramm wirklich etwas total falsches behauptet hat.

Die meisten? Mit welchen hast du denn Erfahrung? Selbst das Elster von der Finanzverwaltung hat merkwürdige Passagen drinnen z.B. was Sonderausgaben betrifft und dort als Beispiele Versicherungen genannt sind, die definitiv gestrichen werden wenn der Hinweis kommt, da sie unter dem Abzugsverbot mit fallen. Die Software vom Aldi ebenfalls, Smartsteuer, Tax und Wiso haben übrigens die gleichen falschen Anleitungsbeispiele drinnen (sogar die Papierausfüllhilfe der letzten Jahre) die keinesfalls mit dem Einkommenssteuergesetz konform gehen in einigen Punkten. Gibt das der Steuerpflichtige an und es wird gestrichen, hast du je nach Summe und Gesamtfall direkt einige 100 Euro Abweichung von der Berechnung die das Steuerprogramm ausgeworfen hat.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:Was soll dann die Skizze vom Arbeitszimmer bringen? Bring eine Bescheinigung des Arbeitgebers, sprich der Schule, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und gut ist. Von Zuhause kann mir jeder etwas kritzeln und malen und erzählen. Warum umbauen? Dir ist schon bewusst, dass auch das Lehrerzimmer als geeigneter Arbeitsplatz angesehen werden kann.

Nein kann es nicht, da ein Lehrerzimmer keinen Arbeitsplatz darstellt an dem man allein arbeiten kann. Desweiteren kann kein Lehrer in Deutschland seine Unterlagen, die er für Vor- und Nachbereitung benötigt in den Lehrerzimmer deponieren. Desweiteren sind Lehrerzimmer auch nicht mit wirklich Arbeitsplätzen ausgestattet. Vielerorts stehen da ein paar Tische und ein paar Stühle die aber nicht für alle reichen. Die entscheidende Frage ist ja nun mal ob man dort wirklich seine Arbeiten erledigen kann, wie Klassenarbeiten durchschauen und Unterricht vorbereiten.

Wie man das als Lehrer schaffen soll, wenn dauerhaft 5 bis 10 Leute um einen herumrennen erschließt sich mir nicht. Nicht umsonst wurde ja die Streichung des häuslichen Arbeitszimmers gerade für Lehrer ja seinerzeit vom BGH einkassiert. Und wenn man ein Arbeitszimmer absetzen will, verlangen meine Finanzbeamten und auch die meiner Kollegen, die sowas mal gemacht haben, alle eine Zeichnung des Arbeitszimmer um abschätzen zu können, ob dies wirklich nur für den Arbeitszweck genutzt wird und nicht auch zweckentfremdet wird. Aber kurioserweise läuft das scheinbar bei dir irgendwie alles anders als bei mir und meinen Freunden und Kollegen.

Interessant würde ich aber für meine zukünftigen Steuererklärungen den Passus mit der Dienstreise bei Rufbereitschaft finden. Warum sollte die Rufbereitschaft denn als Dienstreise geltend gemacht werden können? Das würde ja bedeuten, ich müsste jedesmal vorher einen Dienstreiseauftrag bei meinem Chef stellen. Ich hab dann bloß am Wochenende niemanden, der mir den vorher unterschreiben kann, damit meine Dienstreise auch genehmigt wird. Unter welchen Voraussetzungen sollte das denn da funktionieren? Zumal ich ja eben nicht außerhalb meiner gewöhnlichen Arbeitsstätte tätig werde. Das widerspricht ja eigentlich völlig einer Dienstreise.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Nein kann es nicht, da ein Lehrerzimmer keinen Arbeitsplatz darstellt an dem man allein arbeiten kann. Desweiteren kann kein Lehrer in Deutschland seine Unterlagen, die er für Vor- und Nachbereitung benötigt in den Lehrerzimmer deponieren. Desweiteren sind Lehrerzimmer auch nicht mit wirklich Arbeitsplätzen ausgestattet. Vielerorts stehen da ein paar Tische und ein paar Stühle die aber nicht für alle reichen. Die entscheidende Frage ist ja nun mal ob man dort wirklich seine Arbeiten erledigen kann, wie Klassenarbeiten durchschauen und Unterricht vorbereiten.

Wie man das als Lehrer schaffen soll, wenn dauerhaft 5 bis 10 Leute um einen herumrennen erschließt sich mir nicht. Nicht umsonst wurde ja die Streichung des häuslichen Arbeitszimmers gerade für Lehrer ja seinerzeit vom BGH einkassiert.

Und da meinst du wirklich, dass so alle Lehrerzimmer aussehen an jeder Schule? Es gibt sehr wohl Schulen, bei denen der Arbeitsplatz zur Verfügung steht und was bei Ortsbegehungen aufgefallen ist. Die Folge ist damit, dass der Lehrer der vorher das Arbeitszimmer bekommen hatte, dann nicht mehr bekommt und oben drauf noch angezeigt wird vom Finanzamt selbst. Es gibt solche Schulen wie du es beschreibst, aber eben nicht nur und das Bild wandelt sich an einigen Schulen gewaltig und nicht nur an den Privaten, sondern auch an staatlichen.

Kann dir hier ein Paradebeispiel nennen, Gymnasium jeder Lehrer hat seinen eigenen Platz, eigenen PC und muss es sich mit niemanden teilen. Warum braucht er ein Arbeitszimmer? Die Voraussetzungen sind klar, es darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und oder den Mittelpunkt darstellen. Ein Lehrer unterrichtet im Klassenraum, somit ist das Arbeitszimmer kein Mittelpunkt und daher nicht voll abzugsfähig sondern begrenzt. Steht solch ein Arbeitsplatz zur Verfügung, dann ist es eine persönliche Allüre wenn man seine Arbeiten Zuhause korrigiert und nicht am Arbeitsplatz. Die Folge, kein häusliches Arbeitszimmer. Das ist nicht erst seit dem Jahr so, sondern bereits seit 5 Jahren (Finanzamt ermittelt ebenfalls). Sprich alle Lehrer dieser Schule die ein Arbeitszimmer geltend gemacht haben und einen Arbeitsplatz hatten, haben ein Verfahren eröffnet bekommen.

Und wenn man ein Arbeitszimmer absetzen will, verlangen meine Finanzbeamten und auch die meiner Kollegen, die sowas mal gemacht haben, alle eine Zeichnung des Arbeitszimmer um abschätzen zu können, ob dies wirklich nur für den Arbeitszweck genutzt wird und nicht auch zweckentfremdet wird. Aber kurioserweise läuft das scheinbar bei dir irgendwie alles anders als bei mir und meinen Freunden und Kollegen.

Skizze war einmal, die Änderungen sind einheitlich und wie zu Verfahren ist ebenfalls. Es wird nun ein Fragebogen angefordert, wenn es erforderlich ist dann noch der Grundriss vom Haus oder der Wohnung aber eine Skizze darf nicht mehr anerkannt werden. Worum es dabei ging, einfach nur stumpf die räumlichen Voraussetzungen zu prüfen. Denn ein Arbeitszimmer gibt es auch nicht, wenn die Fläche im Gegensatz Wohnraum nicht im Verhältnis steht (z.B. 4 Personen gemeldet, 3 Zimmer Wohnung und das größte Zimmer soll das Arbeitszimmer sein). Abgeschlossen muss es sein, eine Ecke im Wohnzimmer ist ebenfalls kein Arbeitszimmer. Durchgangszimmer ebenfalls nicht bzw. da gibt es strenge Ausnahmen mit unschädlichem Wohnraum. Man hat es damit geprüft, aber seit 2017 nicht mehr erlaubt für neue Arbeitszimmer. Altbestände die schon eines haben, werden Stichprobenweise geprüft bzw. wenn sich etwas ändert bei ihnen, erhalten auch sie das neue Verfahren mit Fragebogen und Co.

Du musst verstehen, dass Finanzwesen mit seinen Beamten ist komplett überaltet in den letzten Jahren. Nun wird die Masse junger Leute eingestellt, die das ganze wieder "in Schwung bringen" sollen. Sprich eingefahrene alte mit "habe ich schon immer so gemacht" oder "ich gebe das frei, da kein Bock zum Anschreiben" soll der Vergangenheit angehören. Programme unterstützen dabei immer mehr, dass man genau für diese Ermittlungsverfahren mehr Zeit hat. Nicht jedes Bundesland ist gleich weit damit, da vieles Ländersache intern ist aber die Gesetze sind gleich anzuwenden und auszulegen in jedem Bundesland. Dennoch kann es anders geregelt werden in einem Bundesland wird ab 100 Euro Abweichung nach Belegen angefordert, in einem anderen ab 500 Euro usw. so flutscht dann schon mal das eine oder andere was nicht zusteht, auch mal durch und bekommt der Steuerpflichtige. Wird es hinterher erkannt, dann trifft es immer den Steuerpflichtigen der mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben haftet.

Im Falle des Arbeitszimmers, ein Lehrer weiß, wenn er solch einen Platz vom Dienstherren oder Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen hat. Setzt er es dennoch an und bekommt es, dann braucht er hinterher nicht weinen wenn es gestrichen wird mit Verfahren da schlichtweg gelogen wurde.

Und Lehrer haben den schlechtesten Ruf unter den Finanzbeamten, da diese die größten Lügner mit ihren Erklärungen sind. Sagte ich ja bereits was da alles versucht wird, der Religionslehrer will eine Imkerausstattung beruflich geltend machen, ein anderer die Kinderzimmerrenovierung mit Möbeln als Arbeitsmittel für das Arbeitszimmer abschreiben. Neben "Berufsbekleidung" für Mathelehrer, Deutschlehrer und Co, die einfach keine typische Berufsbekleidung haben. Tierarztkosten als außergewöhnliche Belastungen mit Erklärung, dass die Katze ein "nahes Familienmitglied" sind hatte ich auch schon - von Lehrern. Oder noch dreister, die Bücher die für die Klasse gekauft wurden ansetzen mit 35 Exemplaren, wo doch ersichtlich und klar ist, dass der Lehrer das Geld von den Kindern einsammelt und somit die Aufwendungen von dritter Seite erstattet bekommt.

Da auch eine nicht gerade kleine Personengruppe, wird da auch mal genauer hingesehen inzwischen. Zudem die Lehrer auch regelmäßig auf dem Landesweiten Prüffeld stehen, sprich die Landesfinanzbehörden ordnen an, dass man da genauer und intensiver prüfen muss und soll.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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