Amazon - Ersatz obwohl Produkt inzwischen günstiger ist?

vom 03.06.2015, 16:06 Uhr

Da mein altes Handy in letzter Zeit Probleme gemacht hat, habe ich bei Amazon nachgefragt, ob ich es umtauschen könnte und einen Ersatz bekommen kann. Mir wurde dann auch ohne Probleme ein neues Gerät geschickt und ich hab das alte erst nach Erhalt retournieren müssen. Eine Bekannte von mir fand diesen Service toll, meinte aber auch, dass das Handy inzwischen ja auch deutlich günstiger sei, als zu dem Zeitpunkt wo ich es gekauft hatte. Inzwischen ist es fast 40 Euro im Preis gefallen.

Deswegen schlug sie direkt vor, dass ich auf eine Erstattung bestehen solle. Das Handy könnte ich mir ja dann immer noch neu kaufen und hätte dann noch Geld gespart. Meines Wissens nach aber geht das bei Amazon nicht, wenn man etwas reklamiert, dann bekommt man höchstens ein neues Gerät, es sei denn, der Preis für das Gerät ist gestiegen. Welche Erfahrungen habt ihr mit Reklamationen bei Amazon gemacht, wenn der Preis für das Produkt inzwischen gesunken ist? Eigentlich bin ich nur froh, dass ich ein neues Gerät bekomme.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn man gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend macht, dann darf der Händler Nachbessern, das Gerät also austauschen oder reparieren. Da hat man als Kunde gar keinen Einfluss darauf. Erst wenn das Gerät nach zweimaligem Nachbessern immer noch defekt ist, kann man als Kunde sein Geld zurück verlangen.

Wenn der Händler nicht will, dann kann man noch so sehr auf eine Erstattung des Kaufpreises bestehen, man wird sie nicht bekommen. Ich kenne zwar auch Händler, die bei beanstandeten Mängeln einfach Ware gegen Geld tauschen, aber das entscheidet allein der Händler. Natürlich kann der Händler auch Garantien anbieten, die mehr als den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch abdecken, aber dann bestimmt er allein die Konditionen.

Bei Amazon habe ich noch einen Mangel beanstandet, aber wenn Amazon ein defektes Gerät einfach austauscht, dann ist das schon so in Ordnung. Man hat keinen Anspruch auf Erstattung.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


danty hat geschrieben:Wenn der Händler nicht will, dann kann man noch so sehr auf eine Erstattung des Kaufpreises bestehen, man wird sie nicht bekommen.

Das sehe ich genauso. Nicht mal mit stationären Händlern kann man verfahren wie man möchte. Wäre nicht das erste Mal, dass man sein Geld zurück erhalten möchte und dann aber nur einen Gutschein erhält oder sich etwas anderes im Geschäft aussuchen möchte, was man aber eigentlich gar nicht haben will. Warum sollte man also als Kunde mit Amazon beliebig verfahren können? Das wäre doch unlogisch. Gesetz ist Gesetz und das Recht auf Nachbesserung hat Amazon als Händler so oder so.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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