Kosten für Scheidung und Umzug von der Steuer absetzen

vom 18.08.2009, 22:43 Uhr

Wie ich erfahren habe, kann man die Kosten für eine Scheidung von der Steuer absetzen aber wie sieht es mit dem damit verbundenen Umzug aus? Es wäre ja in meinen Augen nur fair wenn man die Kosten für den Umzug nach einer Scheidung auch von der Steuer abziehen könnte.

Ich konnte darüber aber bis jetzt nichts im Internet finden und wollte euch mal fragen ob ihr wisst wo ich das finden kann und ob das überhaupt geht? Habt ihr damit schon mal Erfahrungen gemacht dann sagt mir das bitte!

» Freytag » Beiträge: 12 » Talkpoints: 0,00 »



Erst mal tut mir für Dich die Grundlage für diese Frage leid. Scheidungen sind vermutlich nie schön und ich hoffe, Du hattest wenigstens das Glück, alles friedlich geregelt zu bekommen.

Das Kosten für den Umzug nach einer Scheidung steuerlich absetzbar wären wäre mir neu. Bin aber kein Experte und diesbezüglich ohne eigene Erfahrungswerte. Allerdings glaube ich auch nicht, dass dem so ist. Schließlich sind die Umzugskosten beim zusammenziehen auch nicht abzusetzen.

Aber hier denke ich, kann ein Anruf beim zuständigen Finanzamt helfen. Das ist kostenfrei und kostet nur ein paar Minuten. Und man muss nicht gleich einen Steuerberater bemühen. Dessen Aussage ist im Zweifel vermutlich belastbarer - dafür auch teurer. ;)

Vielleicht hast Du aber die Möglichkeit im Rahmen des scheidungsbedingten Umzuges auch einfach näher an Deine Arbeitsstelle zu ziehen. Das kann die Grundlage für die Geltendmachung von Umzugskosten sein. OK, es sind noch andere Kriterien zu erfüllen. Aber das kann auf Grundlage der Frage niemand einschätzen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Dass man scheidungsbedingte Umzugskosten steuerlich geltend machen könnte, das wäre mir auch neu. Ich habe mal gelesen, dass man beispielsweise Detektivkosten steuerlich absetzen kann, aber der Umzug wird wohl ein Privatvergnügen bleiben. Aber ein versiertes Steuerbüro kann da ja bestimmt eine umfangreichere und belastbare Auskunft darüber geben.

Benutzeravatar

» €uro » Beiträge: 141 » Talkpoints: 7,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Kosten für eine Scheidung lassen sich fast nie steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof im Sommer 2017 endgültig geklärt. Das ging eigentlich durch eine Gesetzesänderung nicht mehr, jetzt ist die höchstrichterliche Entscheidung da. Prozesskosten können seitdem nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Eine Scheidung ist ein Rechtsstreit, deshalb sind Anwalts- und Gerichtskosten Prozesskosten.

Ausnahmen gibt es nur, wenn der Betroffene durch die Nichtanerkennung der Kosten seine Existenzgrundlage verlieren würde. Platt gesagt, wer sonst Hilfe vom Amt braucht, darf es angeben. Bei den Umzugskosten gilt ebenfalls, dass es ein Privatvergnügen ist. Entweder man kann den Umzug zu den üblichen Vorgaben als berufsbedingt deklarieren, oder man beauftragt eine Spedition und setzt einen Teil der Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung ab, oder man hat Pech.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^