Angebotsware zurücklegen lassen - beim Discounter verboten?

vom 04.04.2009, 20:24 Uhr

Da ja einige der hier Schreibenden in Discountern arbeiteten oder noch arbeiten, finde ich hier vielleicht eine Antwort auf meine Frage. In vielen Discountern gibt es allwöchentlich mindestens einmal Angebote, in denen Waren aus den verschiedensten Bereichen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Meist sind diese Artikel aber auch schnell wieder ausverkauft. So ist es denn gut, wenn in dem Discounter Bekannte arbeiten, die man darum bitten kann ein Exemplar zurückzulegen bzw. -stellen.

Nun habe ich in Filialen ein- und derselben Kette sehr unterschiedliches erlebt. Während in der einen Filiale diese Reservieren sehr offen gehandhabt werden, wird in der anderen Filiale ein großes Geheimnis und Prozedere um die gleiche Prozedur gemacht. Eine Bekannte meinte mal es sei regelrecht verboten, eine andere meinte es sei lediglich nicht erwünscht. Angemerkt sei noch, beide arbeiten in derselben Filiale selbstverständlich desselben Discounters.

Wie ist das nun mit dem Reservieren von Angebotsware: verboten, nicht gern gesehen oder völlig egal? Bei den Supermärkten habe ich übrigens nie das Problem gehabt, dort wurde ich schon häufiger aufgefordert mich an der Info vormerken zu lassen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das ist etwas, was nicht gerne gesehen ist, ob es auch verboten ist weiß ich nicht. Aber immerhin möchte man mit der Werbung auch andere Menschen anlocken und nicht nur Menschen, die da eh schon einkaufen. Weswegen der Wettbewerb beim Einkauf einfach gegeben sein muss. Auch ist es für den Laden ziemlich sinnvoll, wenn die Aktionsware dann aufgebraucht ist, weil die Leute dann vielleicht noch andere Sachen kaufen, wenn sie schon mal da sind.

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass in der Regel bei den Discountern keine Angebotsware zurückgelegt werden kann. Zumindest nicht, wenn ich in der Filiale bin. Manchmal ist es ja so, so kenne ich es aus dem Aldi, dass abends vor einem Aktionstag gegen Ladenschluss schon mal alles für die am nächsten Tag stattfindende Aktion ausgeräumt wird. Das spart dann am nächsten Morgen etwas Zeit. Wenn man das Filialpersonal dann drauf anspricht, passiert das angeblich nirgendwo und man muss am nächsten Tag kommen.

Im Gegensatz zum persönlichen Anfragen wegen dem Zurücklegen vor den Aktionstagen legt das Filialpersonal aber während der Aktion Waren dennoch zurück. So kann man beispielsweise in einer Filiale anrufen (wenn man dann mal die Nummer rausbekommen hat) und fragen, ob noch etwas da ist und ob man das abholen könnte. Dann nimmt der Filialmitarbeiter das aus dem Verkauf und legt es in das Lager oder so. Oder man fragt in einer Filiale, in der der Artikel nicht mehr vorhanden ist, ob das Filialpersonal mal in einer anderen Filiale schauen kann. Das geht dann meistens per Telefon. Dann legen die das auch zurück, damit man zumindest eine Chance hat den Artikel zu holen.

Diese Informationen beruhen auf dem Discounter Aldi, da geh ich am meisten einkaufen, und auf meinen persönlichen Erfahrungen.

» Antalis » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es geht hier ja nicht darum, ob der Kunde etwas zurück legen lassen kann wenn er dort niemanden kennt. Sondern darum, wenn Bekannte dort arbeiten die das vorher zurück legen und man es entspannt holen kann. Dazu gibt es wohl nichts einheitliches, von der Geschäftsführung her gibt es immer unterschiedliche Aussagen von Verboten, bis nicht erwünscht oder wird toleriert oder ist gar erlaubt in den üblichen Mengen.

Sprich du kannst es nicht von einem auf den anderen Laden übertragen und auch nicht die Personen die dort arbeiten. So kann das individuell auch untersagt werden wenn z.B. ein Mitarbeiter sich dauerhaft und immer 10 Sachen zurück legt und damit nichts mehr im Verkaufsraum auch landet, hingegen die eine andere Mitarbeiterin die einmal im Jahr sich ein Teil zurück legt ist dagegen eine ganz andere Nummer. Wem wir man das wohl eher untersagen und was ist schädlicher für das Geschäft? Einer der das dauerhaft macht oder einer der einmal das im Jahr macht?

Als ich noch im Supermarkt an der Kasse war, durfte jeder im Quartal einmal eine Sache zurück legen lassen aber auch nur einmal von der Stückzahl her. Hat man das dann einfach so gemacht und war bereits durch für das Quartal, dann gab es eine Abmahnung. Schriftlich festgehalten war das ebenfalls und war mit ein Bestandteil vom Arbeitsvertrag, dass sich da auch niemand heraus reden konnte.

Ich habe aber auch schon mitbekommen, wie manche Mitarbeiter das zurück gelegt haben und hinterher noch eine "Servicegebühr" von ihren Bekannten, Freunden oder auch Kunden privat verlangt haben für diese Dienstleistung. Das geht natürlich ebenfalls nicht und diese Mitarbeiter wurden auch entlassen für das Verhalten als das heraus gekommen ist.

Im Zweifel fragt man lieber einmal bei seiner Leitung nach was in Ordnung ist und was nicht und ob man es darf, aber nicht einfach so machen oder hinterher dann jammern wenn es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt hat mit seinem Handeln. Es sind auch nur Menschen und wenn man nicht unverschämt ist und alles haben will sondern nur 1-2 Teile und ohnehin genug da sind, dann wird man da auch wenig Probleme bekommen mit einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung einmalig.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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