Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe wurde abgelehnt

vom 07.03.2007, 13:45 Uhr

Ich habe folgendes Problem: habe zu Beginn meiner Ausbildung einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe gestellt, also BAB. Nun kam leider vor ein paar tagen der Bescheid, dass ich nichts bekomme, weil meine Eltern angeblich zu viel verdienen. Das Problem ist jetzt aber, dass meine Eltern mich nicht unterstützen, ich also das Geld, das das Arbeitsamt für mich berechnet hat, gar nicht bekomme.

Was soll ich jetzt machen? Ich kann Widerspruch auf den Nullbescheid einlegen, aber bringt das was? Ich brauche wirklich dringend Geld, sonst kann ich meine Ausbildung demnächst komplett hinschmeißen ... Welche Möglichkeiten habe ich nun noch, um finanzielle Hilfe während meiner Ausbildung zu bekommen?

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» Bender » Beiträge: 192 » Talkpoints: -0,04 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Im Grunde (fast) gar keine mehr, so ernüchternd wie das klingt.

Das Problem ist, welches ich damals auch mal hatte, das fast alles egal ist, was Du an Kosten hast etc., das Du echt die dümmsten Sachen durchdrücken kannst, aber wenn es an dem einen Punkt scheitert - Mittel stehen anderweitig zur Verfügung - war es das (fast, dazu unten mehr). Ich habe es damals auch nicht glauben können.

Nur dient das BAB wie das BaföG zur Unterstützung derjeniger, die es sich "von Haus aus" nicht leisten könnten, eine Lehre aufzunehmen. Deine Eltern sind, wie meine damals, theoretisch mehr als genug in der Lage, dich zu unterstützen. Dass sie es nicht tun, interessiert das BAB Amt überhaupt nicht, es geht nur um den Anspruch und der hängt fast nur vom Verdienst deiner Eltern ab, auch wenn die Dich dein Leben lang misshandelt & missbraucht hätten, würden die vom Arbeitsamt Dir noch sagen, sie könnten dich doch unterstützen, rede einmal mit Ihnen. Eine kleine sehr soziale Folge von vielen die uns die SPD beschert hat, egal mit wem zusammen (Ich sag ja: "Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!" Schon seit Kaiser Wilhelm kontinuierlich am Lügen verkaufen, haben ja bald 100-jähriges, aber genug davon). Ausgangsbasis war glaub, das damals einer von 3 Millionen Beziehern ein Sozialschmarotzer war, der BAB bekommen hatte. Solang der Widerspruch sich nicht auf Formfehler, zuwenig Anspruch oder eine falsche Berechnung bezieht ... vergiss es.

Die einzige Möglichkeit, die überhaupt noch besteht, ist ein Antrag auf Vorausleistung, der „kürzt“ sozusagen das unten erwähnte Gerichtsverfahren ab. Hat aber ein paar gravierende Nachteile, die darin bestehen, dass die Bearbeitungszeit sehr lang ist, weil:

- Du zuerst erklären musst, das Du absolut nichts an Unterstützung von deinen Eltern erhälst, nicht einmal ein Lunchpaket oder irgendetwas, ob Geschenke zu Geburtstagen und Weihnachten mit reinfallen, weiß ich nicht, aber es sieht auf jeden Fall komisch aus, wenn Du erklärst, Du erhälst nichts von deinen Eltern weil Du mit Ihnen zerstritten bist, aber Geschenke (materieller Art) kommen trotzdem noch (wenn es Dich nicht sogar total unglaubwürdig macht).

- Danach werden deine Eltern zu einer Erklärung aufgefordert, in der sie praktisch erklären, dass sie Dich nicht unterstützen, auf keine Art und Weise (darüber freuen sich natürlich viele). Jetzt ist es natürlich schon mal nicht von Vorteil, wenn sich die Antworten nicht decken. Zudem werden deine Eltern kein Interesse haben, sich „reinzureiten“, da sie mit dieser Erklärung dem Amt zwar bescheinigen, dass sie Dich nicht unterstützen, aber wissen das sie im Nachhinein zahlen müssen, wenn Sie können (Du bekommst das Geld dann vom Amt, die holen es sich von deinen Eltern wieder), also genau das tun müssen, wogegen sie sich vorher gewehrt haben. Die Erfahrung zeigt, das viele dann gern auf Verzögerungstaktik machen, also Dich bewusst als Lügner vorführen, damit sie nicht zahlen müssen, oder fadenscheinige Gründe für ein „warum“ zu erfinden (die aber nichts an dem Fakt ändern, das sie nix zahlen). Das Amt kann natürlich nicht wirklich einschätzen, wer lügt und wer nicht („Aussage gegen Aussage“), vor allem nicht von jetzt auf gleich.

- Ein Grund wäre z. B., wenn Du schon viele Ausbildungen hattest und abgebrochen hast und am Besten nie etwas besonders ernst gemeint hast, die Schule auch nie im Mittelpunkt deines Interesses stand etc., also dich immer wieder selber ins Abseits geschossen hättest, ums mal abzukürzen. DANN kann das Amt deine Eltern davon befreien, dass sie zahlen müssen, aber ob Du dann Zahlungen erhälst, steht auf einem anderen Blatt (da so eine Aussage nicht gerade das Vertrauen in Dich schürt bzw. Du den Anspruch verlieren könntest, da NUR die erste Ausbildung finanziert wird).

Falls all das scheitern sollte, dann musst Du so schnell wie möglich zum Arbeitsamt und einen Antrag auf ALG-II stellen, am Besten noch heute, wenn möglich, denn morgen bekommst Du gleich weniger (wird nach Tagen gerechnet). Ich würde nach Ablehnung des BAB-Antrages sicherheitshalber einen vorläufigen Antrag auf ALG-II stellen, falls dein BAB-Antrag auf Vorausleistung nämlich scheitern sollte, verlierst Du wenigstens nicht den Anspruch auf ALG-II in dem Zeitraum, wenn er doch durchkommt, ziehst Du den ALG-II Antrag zurück und falls Du schon Zahlungen bekommen hast, zahlst Du die auch zurück.

Auf dem Amt ziehst Du Dir eine Nummer, nimmst einen Erstantrag mit oder wenn dein letzter Antrag nicht länger als 2 - 3 Monate zurückliegt, einen Folgeantrag und das Formular zur Mietbescheinigung (für Wohngeld). Du kannst ja deinen abgelehnten BAB-Bescheid mitnehmen, das hilft meistens beim Erklären der Situation, da sie dort in der Regel sehr misstrauisch sind - da kommen ja auch viele und erzählen Mist, von daher kein Wunder. Auf jeden Fall, da Du es nicht schaffen wirst, deinen ALG-II Antrag an einem Tag komplett einzureichen, lässt Du dir von dem dann zuständigen Mitarbeiter die Antragsstellung mit einem vorläufigen Antrag bestätigen, das ist ungeheuer wichtig, da Du ab jetzt 2 Wochen Zeit hast, alles zu sammeln, was Du brauchst ohne das Du den Anspruch verlierst (ansonsten entgehen Dir 2 Wochen ALG-II und rückwirkend gibt es nichts). Unter anderem die letzten 3 Kontoauszüge deines Kontos (am Besten Du hast schon ein dickes Minus, sieht "besser aus") und jede Menge anderer Bescheinigungen, das bekommst Du aber in der Regel gesagt, lass es Dir am Besten schriftlich geben, dann hast Du auch noch was schwarz auf weiß in der Hand.

Wenn dann dein Antrag ENDLICH durch ist, und Du deinem Sachbearbeiter gegenüber sitzt, kann der dann eine Notfallzahlung veranlassen oder Dir einen geringen Vorschuss gewähren (gering ist hier die Wahrheit, mehr als 20 - 50 € müssen sie Dir nicht gewähren). Als Gründe für eine Notfallzahlung kannst Du ja anführen, das Du deine Wohnung verlieren würdest und deine Ausbildung (mangels Geld für alles). Die Schreckenskeule Ausbildung verlieren reicht aber meist.

Ansonsten gibt es noch den Ausbildungskredit, der aber zurückgezahlt werden muss, und Dir nicht wie das ALG-II oder BAB geschenkt wird.

Oder Du verklagst deine Eltern auf Unterhalt und stellst Dich auf einen langes und aus deiner Sicht teures Zivilrechtsverfahren ein.

Das war es an (legalen) Möglichkeiten ... Außer Du bemühst Dich noch bei Banken jedweder Art um einen Kredit, was aber angesichts deiner Situation einfach nur Ausbeutung, Geschäftemacherei und Über-den-Tisch-ziehen wäre (aber natürlich trotzdem gemacht wird).

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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