Rückgabe von defekter Ware

vom 31.01.2008, 15:00 Uhr

So einfach, wie du das ganze beschrieben hast, ist es nun doch nicht. Zuerst, du kannst nicht einfach etwas "zurückgeben", weil es einen defekt aufweist. Dazu müssen andere Faktoren beachtet werden.

Ist die Ware DOA (Dead On Arrival - defekt bei Ankunft), so ist es sicherlich kein Problem, die Ware zurückzugeben oder gegen eine gleiche Ware zu tauschen. Das handhabt jeder Händler anders, wichtig ist hier nur das schnelle und rechtzeitige Anzeigen beim Händler, das die Ware einen sigenannten DOA hat.

Ist die Ware älter, so darf der Händler nachbessern (wenn die Ware einmal in Betrieb war). Wie die Nachbesserung von Seiten des Händlers nun aussieht, ist unterschiedlich, von einem sofortigem Tausch über Geld zurück bis hin zur Einsendung der Ware ist (leider) viel erlaubt. Du kannst zwar anzeigen, das du einen sofortigen tausch haben möchtest, aber der Händler darf nach dem BGB den Weg wählen, welches für ihn günstiger ist. Um dann sein "Recht" zu erwirken, müßte man anwaltlich gegen den Händler vorgehen. Bei einer kompletten Rückgabe sollte die originalverpackung (DOA) vorhanden sein, bei einem späteren defekt ist das ganze nicht mehr so wild.

Schlußendlich brauchst du bei einer Rückgabe, wenn du deine Rechnung nicht mehr haben solltest, einen Nachweis. Ist das ganze auf einen Namen gekauft, so kann der Händler dir nochmal eine Kopie der Rechnung ausstellen, per EC bezahlt, so dient das ebenfalls als Nachweis. Ansonsten, wenn du nichts weiteres mehr hast, kann der Händler über die Seriennummer herausfinden, ob er die Ware jemals im Bestand hat, aber der Händler kann von dir trotzdem einen Nachweis verlangen oder aber darauf bestehen, das ganze einzuschicken (egal wie alt die Ware ist) und dir erst nach Abschluss der Reklamation die neue Ware oder das Geld auszuhändigen.

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