"Unaufschiebbare Arbeitszeiten" in Tierklinik
X hat seit kurzem einen Job in einer Tierklinik - nun kommen ihr allerdings die Arbeitszeiten mehr als spanisch vor... Unter dem Vorwand "unaufschiebbarer Arbeitszeiten" soll sie deutlich mehr Stunden im Monat leisten als normalerweise gesetzlich erlaubt. Zudem hat sie den Verdacht dass es sich nicht um tatsächlich unaufschiebbare Arbeitszeiten handelt.
Denn zwischen der Tatsache dass niemand während einer OP nach Hause gehen wird, weil seine Schicht zu Ende ist und schlechter Einteilung seitens des Chefs (sprich: zu wenige Mitarbeiter, zu viele Patienten) besteht doch ein gehöriger Unterschied.
X traut sich nicht wirklich etwas zu sagen weil sie Angst um den Job hat, würde allerdings trotzdem gerne wissen woran sie ist und wie die generellen Gegebenheiten sind.
Das Arbeitszeitgesetz regelt im Normalfall die Arbeitszeiten die täglich zu leisten sind. Mit den unaufschiebbaren Arbeitszeiten sieht das etwas anders aus, so kann ein Arbeitgeber Mehrarbeit in einem gewissen Rahmen einfordern, muss dafür aber auch Ersatz bieten. Das ganze System wird auch gerne missbraucht zum Nachteil des Arbeitnehmers der sich nicht traut den Mund auf zu machen weil er Angst um seinen Job hat.
Um genaueres sagen zu können, müsste man den kompletten Arbeitsvertrag einsehen was dort alles zum Thema Mehrarbeit, Arbeit an Feiertagen, Wochenende usw. geschrieben steht. Im Zweifel kann man mit dem Arbeitsvertrag und dem gesamten Anliegen auch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich für den Einzelfall beraten lassen.
Hier bekommst du einen ersten groben Einblick was geht und was nicht und wie ein Arbeitgeber das ganze rechtfertigen könnte damit es zulässig ist.
Unaufschiebbare Arbeitszeiten sind z.B. im Rettungsdienst der Fall. Kommt der Einsatz um 17:55 Uhr und um 18 Uhr wäre Schichtwechsel, die Kollegen sind aber noch nicht da zur Ablöse dann muss man fahren, egal wie lange es dauert. Dafür muss dann die Arbeit die mehr geleistet worden ist in Freizeit vergütet werden und es muss auch die gesetzliche Ruhezeit im Anschluss eingehalten werden. So muss nach einer 12 Stunden Schicht eine Ruhezeit von 11 Stunden liegen.
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