Finderlohn - Vorgeschrieben?

vom 28.03.2008, 21:29 Uhr

Eben beim Abendessen entbrannte eine Diskussion ob der Finderlohn irgendwo gesetzlich verankert sei. (In der Diskussion wurden 10% erwähnt). Irgendwie waren alle außer mir der Meinung das das irgendwo fest geschrieben steht. Ich bin aber der Meinung das Finderlohn einzig und allein auf freiwilliger Basis existiert und die 10% sich allenfalls so als Tradition eingeschlichen haben. Weiß jemand etwas genaueres?

» Hamburger » Beiträge: 360 » Talkpoints: 3,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Der Finderlohn ist gesetzlich vorgeschrieben - § 971 BGB (Finderlohn)!

§ 971 BGB Finderlohn hat geschrieben:(1) 1Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. 2Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. 3Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Heißt auf "Deutsch":
- Ist die Sache bis zu 500 Euro Wert gibt`s 5 %.
- Ist die Sache mehr als 500 Euro Wert gibt es 5 % bis 500 (also 25 Euro + X) und für alles darüber hinaus 3 % vom Wert.
- Handelt es sich um ein Tier, dann 3 % vom Wert des Tieres.
- Handelt es sich bei der Sache um eine Sache ohne Wert kann der Finderlohn frei bestimmt werden - also nichts bis alles.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ja einen Finderlohn gibt es und dieser ist auch festgelegt:

Laufmasche hat geschrieben:wie schon im alten beitrag verfasst, ist der verlierer des geldes sogar verpflichtet einen finderlohn zu bezahlen.

es spielt keine rolle ob das geld nun dem ursprünglichen besitzer selbst übergeben wird oder das ganze über ein fundbüro läuft.

demnach muß bis zu einem betrag von 500 euro 5 prozent des betrages gezahlt werden (wären bei 500 euro 25 euro).

bei wertgegenständen über 500 euro, werden bis 500 euro 5 prozent fällig, danach 3 prozent, was bei 10.000 euro einen betrag von 310 euro machen würde (bis 500 euro 5 prozent = 25 euro, von 501 euro bis 10.000 euro 3 prozent = 285 euro).

auch bei tieren muß ein finderlohn von 3 prozent gezahlt werden (ich weiss leider nicht wie dieser berechnet wird, ob das tier dann geschätzt wird oder ähnliches).

wäre der geldbeutel in einem öffentlichen verkehrsmittel oder bei einer behörde gefunden worden, wäre es nur die hälfte des oben genannten prozentsatzes, da dem finder hier grundsätzlich nur die hälfte des finderlohnes zusteht.

Zu finden im Beitrag Interessanter Fund eines 42-jährigen

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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