Wie erstatte ich eine anonyme Anzeige?

vom 05.11.2016, 15:52 Uhr

Normalerweise will die Polizei und Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige auch den Namen des Anzeigenden wissen. Es gibt allerdings auch gewichtige Gründe, sich nicht zu sehr einzubringen, da manche Zeitgenossen sehr gewalttätig und nachtragend sind und ihre Fehler partout nicht einsehen wollen. Beim Geld hört der Spaß eben auf. Doch worauf soll man achten? Was sollte zumindest in einer solchen Anzeige stehen? An wen kann man diese übersenden? Besteht eine Pflicht zur Verfolgung konkret benannter Straftaten? Welche Rechtsgrundlagen dazu gibt es?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 05.11.2016, 16:30, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Eine Anzeige anonym zu erstatten, ist nur möglich, wenn man nicht persönlich erscheint. Denn wenn man in der Wache steht, werden auch die Personalien aufgenommen. Da ist man dann zur Kooperation verpflichtet. Also muss man anrufen - mit unterdrückter Nummer -, einen Brief schreiben oder den neuen Weg der Online-Anzeige nutzen, wenn man partout seinen Namen nicht nennen will.

Das ist aber gar nicht immer von Vorteil. Oft kann sich der Angezeigte dennoch denken, wer ihn da in die Pfanne gehauen hat. Da ist es besser, der Polizei seinen Namen zu nennen, damit sie einen eventuell auch schützen können. Auch verlaufen viele Ermittlungen ohne Ergebnis, weil ja ein wichtiger Zeuge fehlt. Wenn man der einzige Zeuge ist, kann man es also meist gleich lassen.

Zudem muss jede Anzeige einen ausreichenden Anfangsverdacht darstellen, damit überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden. Es reicht natürlich nicht, da kurz anzurufen und wilde Behauptungen aufzustellen. Darauf kann die Polizei gar nicht reagieren. Die können ja dann nicht beispielsweise eine Hausdurchsuchung bei dem Angezeigten durchführen und seine Rechte eklatant verletzen, nur weil irgendwer etwas behauptet hat.

Also wenn man schon nicht für eine ausführliche Befragung zur Verfügung steht, in der Fragen auftauchen können, an die man selber nie denken würde, sollte man die Anzeige so ausführlich wie möglich halten und am besten noch Beweise mitliefern, die der Polizei eine Möglichkeit liefern wirklich etwas zu unternehmen.

Wie dieser Anfangsverdacht aussieht, hängt von der Straftat ab, die zur Anzeige gebracht wird und wohl auch davon, wie einfach es ist, es zu überprüfen und ob man bei der Überprüfung eben schon die Rechte desjenigen verletzt oder ob es vielleicht auch ohne geht.

Also bei deinem knapp erläuterten Beispiel - "beim Geld hört der Spaß auf" - sehe ich keinen Erfolg für eine anonyme Anzeige. Wenn man von jemandem um Geld betrogen worden ist, muss man als Zeuge auftreten. Die Polizei kann ja nicht zu dem gehen und sagen, er hätte irgendwen um Geld betrogen, sie kennen nur das Datum und die Summe. Dann weiß der Typ doch auch sofort, wer die Anzeige erstattet hat.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich verstehe bei der Fragestellung nicht um welches Vergehen es sich handeln soll. Ist damit eine Körperverletzung gemeint, Steuerhinterziehung oder was will man anonym hier anzeigen. Denn je nach dem um was es sich handelt, ist eine andere Behörde dafür zuständig und man muss nicht auf einer Polizeiwache erscheinen wenn man z.B. Steuerhinterziehung anzeigen möchte.

Das ganze kann formlos in schriftlicher Form beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und diese haben eine gesetzliche Verpflichtung jeder Meldung nachzugehen und zu ermitteln. Egal ob auf dieser Meldung ein Name drauf steht oder auch nicht. Erste Beweise sollten mitgeliefert werden damit auch ein konkreter Anfangsverdacht besteht und die Ermittlungen eingeleitet werden können.

So oder so sind die Melder von den Behörden geschützt und die Daten dürfen nicht so ohne weiteres dem Angezeigten ausgehändigt und offen gelegt werden. Die Akten dazu werden ebenfalls separat behandelt und somit erfährt man in der Regel noch nicht einmal bei der gerichtlichen Verhandlung wer einen dort angezeigt hat. Wenn es um Steuervergehen geht, dann ist das nicht selten aus dem näheren Umfeld wie z.B. die Ex Frau, der Nachbar oder auch die eigene Familie.

Wenn man nicht weiß welche Daten dort alles gefordert sind, muss man sich im Internet nur ein wenig umsehen. Dort gibt es bereits fertige Formulare mit den Fragen die man benutzen kann wenn man eine Anzeige stellen möchte. Eigentlich für jede Lebensgrundlage. Dieses füllt man aus und steckt es in die Post. Per Mail kann man es zwar ebenfalls Anonym gestalten, ist aber deutlich aufwendiger als einen Briefumschlag zu wählen auf dem man seinen Namen nicht notiert.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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